13.06.2016Sonstiges

Dr. Peters DS-Fonds Nr. 100 VLCC Sea Fortune – Hilfe für Anleger des Schiffsfonds

Das Dortmunder Emissionshaus Dr. Peters brachte im Jahr 2003 den 100. DS-Fonds auf den Markt: den geschlossenen Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 100 VLCC Sea Fortune. In diesem Fonds legten 763 Anleger insgesamt 30,1 Mio. Euro an. Dieses Geld sowie Fremdkapital in Höhe von 36,1 Mio. Euro wurde in den 2003 fertiggestellten Rohöltanker VLCC Sea Fortune investiert. Das Schiff kostete seinerzeit 68 Mio. US-Dollar, was ungefähr 52 Mio. Euro entspricht.

Unzufriedene Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 100 VLCC Sea Fortune sollten erwägen, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Im Rahmen einer rechtliche Beratung kann geklärt werden, ob es für die Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 100 VLCC Sea Fortune Möglichkeiten gibt, sich verlustfrei von dem Schiffsfonds trennen können. Ein Ansatzpunkt, dies zu erreichen, ist beispielsweise die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler.

Zu den Fehlern, die in einem Anlageberatungsgespräch häufig vorkommen, gehört die unzulängliche Aufklärung der Anleger über die Risiken, die mit einer Beteiligung an einem Schiffsfonds einhergehen. So war nicht jedem Anleger bewusst, dass es sich bei einem Schiffsfonds wie dem Dr. Peters DS-Fonds Nr. 100 VLCC Sea Fortune um ein Unternehmen handelt. Und dass wie bei jedem Unternehmen Risiken wie das Totalverlustrisiko bestehen. Dieses Risiko ist allerdings mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder gar einer Altersvorsorge nicht vereinbar. Wegen des nicht geregelten Zweitmarkts für „gebrauchte“ Fondsanteile können Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 100 VLCC Sea Fortune sich auch nicht jederzeit von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen. Auch wurden Anleger nicht immer über eventuelle Vermittlungsprovisionen (kick backs), die bei der erfolgreichen Vermittlung von Schiffsfonds oft und üppig flossen, aufgeklärt.

Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 100 VLCC Sea Fortune, die das Gefühl haben, dass bei ihrer Anlageberatung den Beratern diese oder ähnliche Fehler unterliefen, sollten nicht zögern, sich an einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Im Fall einer Falschberatung bestehen für die Anleger gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 100 VLCC Sea Fortune sollten sich daher von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen, um ihre Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs überprüfen zu lassen.