Zu Beginn wurde in Pflegeheime und in Büro- und Geschäftsräume investiert. Daneben erfolgte eine Anlage in Gewerbe- und Wohnimmobilien. Es wurden zahlreiche Immobilienfonds in verschiedenen Städten aufgelegt wie z.B. DG-Fonds Nr. 15 in Frankfurt, DG-Fonds Nr. 17 in Kiel, DG-Fonds Nr.18 in Essen, DG-Fonds Nr. 19 in Frankfurt, Mainz, Düsseldorf, DG-Fond Nr. 22 in Hamburg und München, DG-Fonds Nr. 24 in Hannover, DG-Fonds Nr. 26 in Ostdeutschland, DG-Fonds Nr. 27 in Stuttgart, DG-Fonds Nr. 28 in Lahr und Frankfurt, DG-Fonds Nr. 29 an der Ostsee, DG-Fond Nr. 30 in Berlin, DG-Fonds Nr. 31 in Berlin, DG-Fonds Nr. 32 in Chemnitz, DG-Fonds Nr. 33 in Haan, DG-Fonds Nr. 35 in Berlin und Frankfurt, DG-Fond Nr. 36 in Oberursel, DG-Fonds Nr. 37 in Berlin, DG-Fonds Nr. 39 in Dresden und Leipzig, DG-Fond Nr. 40 in Dortmund, DG-Fonds Nr. 41 in Saarbrücken, DG-Fond Nr. 43 in Berlin, DG-Fonds Nr. 47 in Essen, DG-Fonds Nr. 49 in Berlin und Stuttgart.
Viele DG-Fonds befinden sich heute in Schwierigkeiten. Insbesondere die DG-Fonds Nr. 17, 26, 27, 30, 31, 32, 34, 35, 36, 37, 39, 41 befinden sich in finanziellen Schwierigkeiten. Die DZ Bank AG und die DG Anlagegesellschaften haben Sanierungskonzepte in Auftrag gegeben, um die DG-Fonds zu retten. Ob diese erfolgreich sein werden, ist noch nicht absehbar. Der DZ Bank AG wird vorgeworfen, dass die Interessen der Anleger zu wenig beachtet werden. Viele geschädigte Anleger kommen aus Baden-Württemberg.
Die DG-Fonds wurden von Genossenschaftsbanken, Volksbanken und Raiffeisenbanken verkauft mit dem Ziel der Altersvorsorge. In vielen Fällen wurden die DG-Anlagen als sichere Anlage und Steuersparmodelle angepriesen. Die Anleger wurden nicht über die bestehenden Risiken der DG-Anlage aufgeklärt.
Es sind bereits Urteile gegen die DZ Bank AG ergangen. So hat das OLG Frankfurt die DZ Bank AG verurteilt, weil fehlerhafter Angaben in dem Prospekt. Der Anleger erhielt Schadensersatz zugesprochen. Auch der BGH hat bei dem DG-Fonds Nr. 34 bestätigt, dass eine Bank verpflichtet ist, den Prospekt eingehend zu prüfen, eine reine Plausibilitätsprüfung reicht nicht aus.
Vor dem Hintergrund, dass die DG-Fonds wohl kaum eine rentable Anlage sein werden und sich nicht zur Altersvorsorge eignen, macht es aus der Sicht von Rechtsanwalt Ralph Sauer und Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Alfred Himmelsbach von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mit Sitz in Lahr zwischen Offenburg und Freiburg keinen Sinn, weiter abzuwarten. Anlegern ist zu empfehlen, sich durch einen Anwalt beraten zu lassen und zu prüfen, ob nicht Schadensersatzansprüche bestehen. Der BGH hat strenge Regeln für die Anlageberatung aufgestellt. Bei Immobilienfonds ist auf das unternehmerische Risiko hinzuweisen. Daneben muss über die Risiken der DG-Fonds und über Kick-Backs aufgeklärt werden. Ist dies nachweisbar nicht geschehen, stehen den Anlegern Ansprüche gegen die Banken zu, mit denen sie das gesamte eingesetzte Kapital zurück erhalten können und keine weiteren Zahlungen mehr erbringen müssen. Es kommen auch Ansprüche bezogen auf die Prospekte in betracht. Anleger sollten darauf achten, dass zu Ende eines Jahres die Ansprüche verjähren können. Die Zeitschrift Stiftung Warentest FINANZTEST berichtete bereits 2008 über die DG-Fonds und empfiehlt den Anlegern Ansprüche durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen und eine Klage zu erwägen.