13.06.2016

DEGI offene Immobilienfonds (DEGI Europa, DEGI Global Business, DEGI International)

Die DEGI offenen Immobilienfonds (DEGI Europa, DEGI Global Business, DEGI International) wurden von der Aberdeen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH aufgelegt. Das Aberdeen Asset Management bezeichnet sich auf seiner Homepage als einen unabhängigen Asset Manager, der seit 1991 an der London Stock Exchange gelistet ist. Investiert wird in Aktien, Renten, Immobilien und alternative Anlagen.

In der Vergangenheit hat Aberdeen verschiedene offene Immobilienfonds aufgelegt, wie z.B. den DEGI Europa, den DEGI Global Business und den DEGI International. Aufgrund der Immobilien- und Finanzkrise kam es auch zur Krise der DEGI Immobilienfonds. So mussten verschiedenen DEGI Fonds geschlossen werden. Der DEGI Europa, der in Wirtschaftszentren in Europa investiert, wurde zum 16.11.2009 geschlossen. Bei dem DEGI International, der international in Gewerbeimmobilien investiert, werden seit dem 16.11.2009 keine Anteile mehr zurück genommen. Zuvor, nämlich am 11.11.2009 wurde der DEGI Global Business geschlossen, der sich an institutionelle Kunden, Stiftungen, Family Offices, Vermögensverwalter und vermögenden Privatkunden richtet.

Die Aberdeen Immobilienfonds werteten teilweise stark ab, so dass die Anleger mit erheblichen Verlusten rechnen müssen. War z.B. der DEGI Europa vor 3 Jahren noch zu einem Preis von über € 70.- zu haben, hat er jetzt nur noch einen Wert von unter € 50.-. Der DEGI Global Business fiel von über € 100.- auf knapp über € 80.-. Der DEGI International fiel von ca. € 56.- auf ca. € 46.-.

Meldungen anderer Immobilienfonds wie z.B. die Abwertung des Morgan Stanley P2 Value oder die historische Liquidierung des KanAm US-Grundinvest verunsichern die Anleger offener Immobilienfonds zudem. Wie es mit den offenen Immobilienfonds in der Zukunft weiter gehen wird, ist derzeit nicht absehbar. Möglicherweise droht auch hier eine Liquidierung, wenn das Geld nicht ausreicht die Anleger, die Ihre Anteile zurückgeben möchten, abzufinden. Dann wäre mit erheblichen Verlusten zu rechnen.

Geschädigte Anleger der sollten nicht länger zusehen, sondern handeln. In vielen Fällen dürften den Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen, mit denen sie das gesamte eingezahlte Kapital zurück erhalten können. Den Anlegern wurden die Fonds als sichere Geldanlage verkauft. Von einer Schließung oder einer starken Abwertung der DEGI Fonds war dagegen nicht die Rede. Außerdem fehlte oft auch eine Hinweis der Banken und Berater auf erhaltene Kick-Backs. Ist dies der Fall, schuldet eine Bank Schadensersatz. Anleger sollten sich von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Dabei ist unbedingt auf die Verjährung von Ansprüchen zu achten, die genau drei Jahre nach dem Kauf drohen kann. Etwas anderes kann bei dem Verschweigen von Rückvergütungen gelten. Dies bedarf einer genauen Prüfung durch einen Spezialisten.