13.06.2016Sonstiges

DCM ZukunftsWerte (DCM Renditefonds 24) – Schadensersatz für Anleger

Angesichts einer alternden Gesellschaft wächst der Bedarf an Pflegeeinrichtungen. Der geschlossene Fonds DCM ZukunftsWerte, auch als DCM Renditefonds 24 bekannt, setzt auf die Investition in 31 entsprechende Einrichtungen. 8.500 Anleger teilten diese Ansicht und beteiligten sich zwischen 2006 und 2007 an dem Fonds. Zwar flossen die Ausschüttungen des DCM ZukunftsWerte bislang prognosegemäß an dessen Anleger, allerdings sollten diese bedenken, dass geschlossene Fonds sich nicht für jedes Anlageziel eignen.

Zu den Risiken, über die Anleger Bescheid wissen müssen, gehört zum Beispiel das Verlustrisiko, das einem geschlossenen Fonds wie dem DCM ZukunftsWerte innewohnt. Denn geschlossene Fonds sind Unternehmensbeteiligungen mit allen damit verbunden Risiken. Daher eignet sich dieser auch nicht als sichere Kapitalanlage. Auch gibt es keinen geregelten Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsanteile gibt, sodass eine Trennung mit Schwierigkeiten verbunden sein kann.

Nicht anleger- und anlagegerecht Beratung löst Anspruch auf Schadensersatz aus

Über diese und weitere Risiken mussten Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung aufgeklärt werden. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen auch die Wünsche und Anlageziele eines Anlegers beachtet werden. Den Anlegern des Immobilienfonds DCM ZukunftsWerte musste zudem ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermittelt werden. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Auch stellt sich immer wieder die Frage nach der Aufklärung über Provisionszahlungen

Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher ein erfolgversprechender Ansatzpunkt, um zu überprüfen, ob Schadensersatzansprüche der Anleger des DCM ZukunftsWerte bestehen. Haben Anleger des DCM ZukunftsWerte das Gefühl, dass sie bei ihrem Beratungsgespräch nicht ausreichend über ihre Kapitalanlage informiert wurden oder dass Fehler passierten, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hinsichtlich ihrer individuellen Ansprüche und Rechte beraten lassen.