13.06.2016Sonstiges

ConRendit 12 – Schadensersatz für Anleger des Containerfonds

Der im Jahr 2008 aufgelegte geschlossenen Containerfonds ConRendit 12 investiert in eine Portfolio unterschiedlicher Container, aber auch in weitere Anlagen, die im Containergeschäft benötigt werden wie zum Beispiel Zugmaschinen und Auflieger. Der Fonds ConRendit 12 musste aufgrund der Insolvenz eines Mieters ungeplante Kosten schultern. Zudem mussten die Forderungen der Banken vor jenen der Anleger bedient werden. Daher entsprachen auch die Ausschüttungen des ConRendit 12 nicht immer den Prognosen und die Anleger mussten sich in Verzicht üben.

Anleger des geschlossenen Containerfonds ConRendit 12 können angesichts der so nicht prognostizierten wirtschaftlichen Entwicklung des Containerfonds eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage in Erwägung ziehen. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann ermitteln, welche Rechte und Ansprüche Anlegern zustehen. Zum Beispiel kann geprüft werden, ob bei der Anlageberatung Fehler passierten und ob deshalb Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum stehen. 

Die Anleger mussten über die verschiedenen Risiken einer Containerbeteiligung aufgeklärt werden, wie zum Beispiel das Totalverlustrisiko, das dem Containerfonds ConRendit 12 wie jeder Unternehmensbeteiligung innewohnt. Anlegern musste des Weiteren erklärt werden, wie ein geschlossener Containerfonds funktioniert. Auch handelt es sich bei dem Containerfonds ConRendit 12  nicht um eine jederzeit verfügbare Kapitalanlage. Zwar können Fondsanteile auf dem Zweitmarkt verkauft werden, jedoch hängt ein Verkauf von der Nachfrage ab.

Schadensersatzansprüche bei falscher Anlageberatung

Haben die Berater die Anleger vor der Investition in den ConRendit Containerfonds nicht ausreichend über die Risiken und die Funktionsweise einer Containerbeteiligung aufgeklärt, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger des Containerfonds im Raum. Anleger des ConRendit 12, die wissen möchten, welche Rechte und (Schadensersatz)Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.