Da sich die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds jedoch nicht für jeden Anleger eignet, kann auch bei Anlegern, die Frage aufkommen, ob sie eine „passende“ Kapitalanlage investiert haben. Denn nicht jede Empfehlung eines (Bank-)Beraters ist zutreffend. Wenn sich Anleger, die in einen Clou Partners-Fonds investierten, sich fragen, ob ihnen diese Investition richtigerweise empfohlen wurde, so können sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung der Anlageberatung kann geklärt werden, ob den Anlegern individuelle Ansprüche zustehen – zum Beispiel Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung.
Die Clou Partners GmbH legte u.a. folgende Kapitalanlagen auf:
Patentportfolio I
Patent Select I
Patent Select II