An der jüngsten Entwicklung lässt sich erkennen, dass unternehmerischen Beteiligungen grundlegende Eigenschaften wie etwa die Wandelbarkeit der rechtlichen Form innewohnen. Zudem bestehen auch wesentliche Risiken wie etwas das Risiko, das eingesetzte Geld teilweise oder vollständig zu verlieren. Dementsprechend mussten Anleger bei einer Beteiligung am Chorus Cleantech 2 mit diesen Eigenschaften einverstanden gewesen und risikobereit gewesen sein. Die Besonderheiten ihrer Kapitalanlage sollte den Anlegern schon vor dem Beitritt zu der geschlossenen Beteiligung bewusst gewesen sein. Insbesondere dann, wenn ihnen der 2009 aufgelegte Solarfonds von einem Berater empfohlen wurde.
Rät ein Berater zur Investition in eine bestimmte Kapitalanlage, so sind hierbei Wünsche und Vorgaben des Anlegers zu beachten. Denn nicht jeder Anleger wünscht eine unternehmerische Beteiligung. Wenn eine – passende – Kapitalanlage empfohlen wurden, muss in einem nächsten Schritt über Eigenschaften und auch die Risiken dieser Kapitalanlage informiert werden. Es darf im Rahmen einer Beratung also nicht nur die Vorteile und Chancen eingegangen werden – die Kapitalanlage muss umfassend vorgestellt werden. Im Fall einer geschlossenen Beteiligung wie dem Fonds Chorus CleanTech Solar 2 Deutschland zählen hierzu auch jene Risiken bzw. Eigenschaften, die sich aus der unternehmerischen Kommanditgesellschaft ergeben. An erster Stelle sind hier die bereits angesprochen Verlustrisiken zu nennen.
Wurde gegen eine dieser Beratungs- bzw. Hinweispflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln.