Zu den typischen Fehlern eines Anlageberatungsgesprächs gehört, dass die Anleger nicht darüber aufgeklärt wurden, dass es sich bei einem Schiffsfonds wie dem CFB-Fonds Nr. 172 MS Nedlloyd Juliana um ein Unternehmen mit den entsprechenden Risiken handelt. Das Risiko, dass das investierte Geld komplett verloren gehen kann, widerspricht beispielsweise dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder einer Altersvorsorge. Anleger mussten sich auch der 20-jährigen Laufzeit und deren Auswirkungen bewusst sein. Wegen dieser langen Laufzeit und dem ungeregelten Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsanteile können Anleger des CFB-Fonds Nr. 172 MS Nedlloyd Juliana sich nicht problemlos von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen. Weiterhin wurde oft versäumt, Anleger auf Vermittlungsprovisionen (kick backs) hinzuweisen.
Anleger des CFB-Fonds Nr. 172 MS Nedlloyd Juliana, die das Gefühl haben, dass sich bei ihrer Anlageberatung diese oder ähnliche Fehler ereigneten, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Im Fall einer Falschberatung bestehen gute Chancen für die Anleger, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Anleger des CFB-Fonds Nr. 172 MS Nedlloyd Juliana sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs ausloten zu lassen.