Für sechs dieser BAC InfraTrust Fonds erhielten die rund 2500 Anleger, die mit einem Investitionsvolumen von ca. 53 Mio. Dollar an diesen beteiligt sind, nun ein Angebot der Geschäftsführung, welches einer näheren Überprüfung bedarf. Dieses Angebot umfasst folgendes: Die US-Gesellschaft CIG Wireless, eine Tochter der Schweizer Gesellschaft Enex, will das gesamte Mobilfunkportfolio der sechs BAC InfraTrust Fonds für 37,9 Mio. Dollar kaufen. Im Gegenzug erhalten die Anleger Vorzugsaktien mit 6 % Vorabverzinsung jährlich und die zusätzliche Option, diese Papiere in Stammaktien oder Geld umzuwandeln.
Die BAC-Gründer begründen dieses Angebot mit einer besseren Handelbarkeit der Anteile für die Anleger, sowie dem nun möglichen Verkauf der Sendemasten zu einem Höchstpreis. Weiterhin stellen sie darauf ab, dass die Position der Anleger nach der Zustimmung zu dem Angebot mit der derzeitigen Position vergleichbar ist. Dies kann aber nicht so pauschal vertreten werden, wie der im Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mitteilt: „Bei den Vorzugsaktien kommt es zum Stimmrechtsverlust der Anleger; dem Anleger der BAC InfraTrust Fonds werden die Kontroll- und Mitwirkungsrechte, über die er jetzt noch verfügt, komplett genommen. Bei einem Erwerb der Vorzugsaktien ist er somit nur noch am Gewinn der Gesellschaft beteiligt.“ Daraus folgt auch, dass er somit vollständig von den Entscheidungen der Verantwortlichen der CIG Wireless abhängig ist.
Hinzu kommt weiterhin, dass die Anleger der BAC InfraTrust Fonds nur mit einem Anteil von ca. 35 % an der CIG Wireless beteiligt wären, sodass sie selbst bei einer Stimmberechtigung diese nicht wirksam gegen die Mehrheit ausüben könnten. Weiterhin müssten die Anleger diese Vorzugsaktien bis Ende 2014, bzw. 2015 halten. Erst danach können diese in Stammaktien umgewandelt oder eine Barauszahlung gefordert werden.
Die Gründe der Verantwortlichen der BAC, die Vermögenswerte der InfraTrust Fonds nun auf eine externe Gesellschaft übertragen zu wollen und damit auch deren Entscheidungskompetenz, sind höchst zweifelhaft: sie stellt darauf ab, dass die BAC derzeit mit unlauteren Mitteln attackiert und verleumdet werde, wodurch die Anleger verunsichert würden. „Diese Begründung kann nicht überzeugen. Vielmehr drängt sich die Frage auf, wieso die Geschäftsführung trotz eines angeblich guten Marktumfelds nun einen Ausstieg wählt, wo doch die Sendemasten nach ihrer Fertigstellung im Laufe des Jahres 2010, jetzt erst anfangen, gute Einnahmen zu erzielen und ein lohnendes Investment versprechen. Die Gründe der BAC sind also nach derzeitigem Informationsstand nicht nachvollziehbar“, teilt Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll mit.
Dr. Ralf Stoll rät den Anlegern der BAC InfraTrust Fonds deswegen dazu, ihr Stimmrecht unbedingt in den außerordentlichen Gesellschafterversammlungen auszuüben und mit „NEIN“ zu stimmen. Hierbei sollten die Abstimmungen zunächst am 14. Und 15. November stattfinden, welche nun von der Geschäftsführung aber auf den 24. Und 25. November 2011 verlegt wurden. Die Geschäftsführung teilte weiterhin mit, dass die bisherigen Termine trotzdem bestehen bleiben und als Informationsveranstaltung genutzt werden sollen.
Informationen werden von der BAC immer noch dringend vermisst, sodass es derzeit kaum möglich ist, das Angebot der BAC zu den InfraTrust Fonds angemessen beurteilen zu können. Allerdings mangelt es aus der Sicht der Anwälte der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH derzeit an ernstlichen Gründen, eine Übertragung des Vermögens der BAC InfraTrust Fonds auf ein anderes Unternehmen vorzunehmen, sodass das Angebot nicht angenommen werden sollte.
Für eine weitere Beratung bezüglich des Stimmverhaltens der Anleger der BAC InfraTrust Fonds – vor allem bezogen auf den speziellen Einzelfall - sowie der Untersuchung alternativer Handlungsmöglichkeiten, sollten sich Anleger der BAC InfraTrust Fonds jedoch an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden.
Betroffen sind Anleger der folgenden BAC InfraTrust Fonds:
• InfraTrust Zwei GmbH & Co. KG (IT2)
• InfraTrust Fünf GmbH & Co. KG (IT5)
• BAC InfraTrust Sechs GmbH & Co. KG (IT6)
• BAC InfraTrust Premium Sieben GmbH & Co. KG (ITP7)
• BAC InfraTrust Acht GmbH & Co. KG (IT8)
• BAC InfraTrust Premium Neun GmbH & Co. KG (ITP9)