Am 15.02.2011 folgte für Anleger der BAC Life Trust Fonds zunächst eine gute Nachricht und es zeichnete sich eine Wende für diese ab: Wells Fargo hatte mir der Berlin Atlantic Capital seit dem 14.02.2011 direkte Verhandlungen aufgenommen, um eine einvernehmliche Lösung im Chapter 11 Verfahren zur LTAP-Kreditlinie zu finden. Durch die Signalisierung der Gesprächsbereitschaft seitens der Wells Fargo entschloss sich das Gericht zunächst, seine Entscheidung für die Dauer der Verhandlungen mit BAC zurückzustellen.
Nun allerdings stellte sich heraus, dass diese Verhandlungen ergebnislos waren: die Bank Wells Fargo sei nach wie vor nicht bereit, eine Lösung im Sinne der Anleger der Life Trust Fonds zu entwickeln. Vielmehr legte sie der BAC einen schriftlichen Entwurf für eine Vereinbarung vor, die so in ihrem Inhalt rechtlich unhaltbar war. In dem Entwurf war von einem willkürlichen und jederzeitigem Verwertungsrecht der Wells Fargo die Rede, sowie dass die Anleger der Life Trust Fonds auf alle weitergehenden Rechte und Ansprüche verzichten würden. Auf dieser Grundlage musste BAC die Verhandlungen abbrechen und als gescheitert ansehen. Nun geht die Entscheidung wieder zurück an das Gericht: in den nächsten Tagen soll der United States Bankruptcy Court District of Delaware über die Einleitung des Gläubigerschutzverfahrens seine Entscheidung verkünden. Anleger der Life Trust Fonds der Berlin Atlantic Capital sollten nicht mehr länger zögern, sondern sich anwaltlich beraten lassen. Wurden Anleger falsch beraten, vor allem nicht über das mögliche Totalverlustrisiko aufgeklärt, so stehen diesen gegenüber den Anlageberatern Schadensersatzansprüche zu.