Wenn ein Internetcheck beim Hersteller ergab, dass der eigene Audi betroffen ist, reagieren die Betroffenen sehr unterschiedlich. Einige wollen ihr Auto wegen dieses Makels nicht länger halten. Andere wollen hingegen wissen, ob sie ein neues Auto einfordern können. Doch für viele Betroffene überwiegt momentan die Unsicherheit, ob sie momentan die Nachbesserung abwarten oder bereits jetzt handeln sollten.
In den Medien ist besonders die Frage, wann Autobesitzer tätig werden sollten, zu einem kontrovers diskutierten Zankapfel geworden. Verschiedene Autoexperten empfehlen, abzuwarten bis die Lage sich klärt. Nach Einschätzung der Fachanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer werden bei solchen Empfehlung allerdings wichtige rechtliche Gesichtspunkte nicht ausreichend beachtet.
Gerade bei „jungen“ Kaufverträgen laufen oft noch wichtige Fristen
Denn für zahlreiche Autokäufer ist es gerade jetzt wichtig, dass sie zumindest rechtlich überprüfen, ob sie jetzt handeln müssen, um möglichst alle Rechte zu wahren. Gerade, wenn die Betroffenen ihren Audi A6 während der letzten zwei Jahre erwarben, stehen ihnen bereits jetzt gesetzliche Rechte zu. Denn im Fall eines Mangels stehen dem betroffenen Käufer verschiedene Rechte wie Nachbesserung, Nachlieferung und ähnliches zu. Eine monatelange Wartezeit müssen die betroffenen Käufer von Gesetzes wegen allerdings nicht hinnehmen.
Und das Abwarten bis zum Ende der Nachbesserungsaktion kann in den Fällen, in welchen den Betroffenen noch die gesetzlichen Käuferrechte zustehen, sogar mit dem Verlust dieser Rechten verbunden sein. Auch gilt es Wertminderungen bei Audi A6 TDI-Modellen mit dem EA 189-Makel und andere Folgeschäden zu bedenken. Deswegen sollten gerade jene A6-Käufer, die ihren Audi innerhalb der letzten 24 Monate erworben haben, absichern und bereits jetzt handeln.
Wenn betroffene Autobesitzer ihre Rechte sichern wollen, dann können sie bei einem zentralen Aspekt der Rechtsverfolgung - nämlich den anfallenden Kosten - auf ihre Verkehrsrechtsschutz oder Privatrechtsschutzversicherung zurückgreifen.
Weitere Informationen rund um das Thema befinden sich auch auf der Internetseite www.audi-schaden.de