Was geschah?
Der 2008 vom Emissionshaus Atlantic aufgelegte Schiffsfonds Atlantic Flottenfonds war für die Anleger von Beginn an eine schwierige Kapitalanlage. Bereits in der Vergangenheit gab es finanzielle Engpässe aufgrund der ersten Schifffahrtskrise der Jahre 2009 und 2010, da die Einnahmen wegen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise zurückgingen. Die Anleger mussten deshalb auf Ausschüttungen verzichten. Da der Markt für Transportschifffahrt seit Ende 2011 erneut in schwieriges Fahrwasser steuerte, wurden die finanziellen Nöte des Atlantic Flottenfonds so groß, dass eine Gesellschafterversammlung einberufen wurde, um das weitere Vorgehen zu beschließen. Schon damals wurde nach Informationen des Manager Magazins die Möglichkeit einer Insolvenz angedeutet.
Die finanzierenden Banken – allen voran die Commerzbank-Tochter Deutsche Schiffsbank – trugen ein Sanierungskonzept zur Rettung des angeschlagenen Atlantic Flottenfonds nicht mit. Stattdessen stellten sie die Darlehen des Schiffsfonds fällig. Dies bedeutete das Aus für den Atlantic Flottenfonds, da dessen finanzielle Mittel allenfalls zum Betriebe der Schiffe, aber nicht mehr für die Forderungen der Banken ausreichten.
Auf der Gesellschafterversammlung stimmten die Anleger dem von den Banken geforderten Verkauf der vier Tanker des Atlantic Flottenfonds namens MT Chemtrans Alster, MT Chemtrans Oste, MT Chemtrans Weser und MT Chemtrans Ems nicht zu. Die Anleger seien laut Manager Magazin davon ausgegangen, dass ein Verkauf der Schiffe nur den Banken nützen würde und dass ihr investiertes Geld ohne hin verloren sei.
Was können Anleger unternehmen?
Einen Hoffnungsschimmer gibt es für die Anleger des Atlantic Flottenfonds. Ihr investiertes Kapital muss trotz der Insolvenz nicht zwangsläufig verloren sein. Im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung der Kapitalanlage kann ein Schadensersatzanspruch gegenüber Banken und Anlageberater wegen Falschberatung geprüft werden. Sollten Banken oder Anlageberater die Anleger in der Anlageberatung nicht anleger- oder anlagegerecht beraten haben, stehen die Chance der Anleger des Atlantic Flottenfonds gut, dass sie Schadensersatz fordern können.
Eine Falschberatung kann beispielsweise dann vorliegen, wenn Banken oder Anlageberater nicht über den unternehmerischen Charakter eines Schiffsfonds und die damit verbunden Risiken aufklärten. So war vielen Anlegern unbekannt, dass einem Schiffsfonds wie jedem Unternehmen das Risiko des Totalverlusts – wie es sich jetzt bei dem Atlantic Flottenfonds wohl realisiert – innewohnt. Weiterhin versäumten Banken und Anlageberater häufig, auf Provisionen, die bei der erfolgreichen Vermittlung von Beteiligungen an Schiffsfonds oft und üppig flossen, hinzuweisen. Anleger des Atlantic Flottenfonds, die das Gefühl haben, dass sie falsch beraten wurden und/oder angesichts der Insolvenzanmeldung professionelle Unterstützung wünschen, sollten nicht zögern, sich an einen auf Kapitalanlagenrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät bereits Anleger des Atlantic Flottenfonds.
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Der Flottenfonds von Atlantic investiert in vier baugleiche Doppelhüllen-Chemikalien-/ Produktentanker. Die Anleger des Atlantic Flottenfonds erhalten eine mittelbare Beteiligung über die Treuhänderin an vier als Einschiffsgesellschaften bezeichneten Kommanditgesellschaften (GmbH & Co. KGs). Die Zeichnungssumme der Anleger wird quotal auf die vier Einschiffsgesellschaften aufgeteilt:
- MT “CHEMTRANS ALSTER” Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
- MT “CHEMTRANS OSTE” Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
- MT “CHEMTRANS WESER” Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
- MT “CHEMTRANS EMS” Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
Jede Einschiffsgesellschaft hält eines der oben aufgeführten baugleichen Schiffe. Die Laufzeit für alle vier Einschiffsgesellschaften ist bis zum 31. Dezember 2026 prognostiziert. Eine ordentliche Kündigung ist gemäß dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag frühestens ab diesem Zeitpunkt möglich.
Die Anleger des Atlantic Flottenfonds haben nun Post erhalten: sie sollen noch im Februar dem Verkauf der vier Schiffe zustimmen, um so die Insolvenz abzuwenden. Anleger müssen mit einem Verlust ihres Kapitals rechnen, welches bis zum Totalverlust führen kann. Ob eine Zustimmung sinnvoll ist und Anleger deshalb besser da stehen, ist fraglich. Anleger des Atlantic Schiffsfonds sollten sich vor der Abstimmung von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen.
Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH macht bereits Ansprüche wegen Falschberatung gegen Berater, die den Atlantic Flottenfonds empfohlen haben, geltend. Vorgeworfen wird den Beratern, dass die Risiken der Anlage in den Atlantic Flottenfonds verschwiegen wurden, die beträchtlich sind. So musste insbesondere über das Totalverlustrisiko aufgeklärt werden, welches nun einzutreten droht. Gerade im Jahre 2008 war bekannt, dass erhebliche weltweite wirtschaftliche Probleme eintreten werden. Es ist in dieser Zeit besonders fatal, einen Anleger des Atlantic Flottenfonds nicht über die Risiken des Atlantic Flottenfonds aufzuklären. Daneben ist auf zahlreiche weitere Risiken hinzuweisen. So muss auf die Rückzahlungspflicht von Ausschüttungen hingewiesen werden, die insbesondere bei einer Insolvenz des Atlantic Flottenfonds drohen kann. Außerdem bestehen bei Schiffsfonds steuerrechtliche Besonderheiten. Schiffsfonds sind komplexe Produkte auf einem Spezialmarkt, der besonderen Fachwissens bedarf, um die Aussichten des Atlantic Flottenfonds beurteilen zu können. Für unerfahrene und nicht risikogeneigte Anleger ist der Atlantic Flottenfonds nicht im Ansatz geeignet. Banken und Berater müssen außerdem auf Provisionen hinweisen, die sie erhalten. Sollte eine dahingehende Aufklärung nicht erfolgt sein, schuldet die Bank Schadensersatz.
Anleger des Atlantic Flottenfonds sollten sich von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt zur Situation des Atlantic Flottenfonds beraten lassen und so nach Möglichkeiten suchen, das eingezahlte Geld zurückzuerhalten. Die Chancen dazu stehen bei einer Falschberatung gut. Die Anleger erhalten im besten Fall das gesamte eingezahlte Geld zurück verzinst mit 3-5% p.a. Anleger des Atlantic Flottenfonds, die einen Verlust ihres Geldes befürchten, sollten daher dringend handeln.