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Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten
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Nutzungsentschädigungsrechner
Berechnen Sie jetzt Ihren Schadensersatz-Anspruch im Abgasskandal
So berechnet sich Ihr Schadensersatz-Anspruch
Möchten Sie Ihr Fahrzeug rückabwickeln oder Schadensersatz fordern, so muss dem Verkäufer (also Händler oder Hersteller) auf Grundlage der bereits gefahrenen Kilometer ein so genannter Vorteilsausgleich geleistet werden. Das hat der BHG mittlerweile höchstrichterlich entschieden. Diese Summe wird von Ihrer Rückerstattung bzw. dem Ihnen zustehenden Schadensersatz abgezogen.
Anspruch haben Sie sowohl bei Neu- als auch Gebrauchtwagen. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen.
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Wichtige Fragen und Antworten
Um schadensersatzberechtigt zu sein, muss ihr Fahrzeug über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen. Dabei ist es unabhängig, ob sie es als gebrauchtes Fahrzeug oder als Neuwagen erworben haben. Falls Sie von dem Automobilhersteller aufgrund eines Rückrufs gebeten werden eine Werkstatt aufzusuchen, können Sie davon ausgehen, dass bei Ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut ist.
Die Höhe des Schadensersatzes berechnet sich durch den Kaufpreis, von dem eine Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrenen Kilometer abgezogen wird. Nutzen Sie zur Berechnung ganz einfach unseren Rückgabe-Rechner, um die individuelle Höhe des Schadensersatzes zu erfahren.
Beispielrechnung bei Neufahrzeugen
Wenn Sie einen Neuwagen besitzen, ist die Berechnung der Nutzungsentschädigung sehr simpel, da Sie zur Berechnung nur den Kaufpreis, den aktuellen Tachostand und die geschätzte Gesamtleistung ihres Fahrzeugmodelles kennen müssen. Angenommen der Kaufpreis Ihres Fahrzeuges war 25.000 Euro, die geschätzte Gesamtleistung beträgt 250.000 Kilometer und Sie haben bereits einen Tachostand von 15.000 Kilometern. Das Ergebnis wird dann von dem Kaufpreis abgezogen.
Beispielrechnung bei Gebrauchtwagen
Bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung eines Gebrauchtwagens, müssen Sie zusätzlich den Tachostand bei Kauf des Wagens berücksichtigen. Beispielsweise ergibt sich bei einem Fahrzeug, das Sie für 12.000 Euro mit 50.000 gefahrenen Kilometern gekauft haben, das eine voraussichtliche Gesamtleistung von 250.000 Kilometern hat, bei insgesamt 100.000 gefahrenen Kilometern folgende Berechnung.
Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen verpasst?
Auch wenn Sie nicht an der Sammelklage gegen VW teilgenommen haben, haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ihre Ansprüche in über eine Individualklage mit Dr. Stoll & Sauer einzufordern. Besitzen Sie ein Fahrzeug mit einem Motor des Typs EA189, sollten Sie sich mit der Individualklage keine Zeit lassen, da das Thema Verjährung höchst strittig ist und die Gefahr besteht, dass Ihre Ansprüche bald verjähren. Wir informieren Sie gerne über Ihre Möglichkeiten.
Volkswagen vor dem Dieselskandal 2.0
Doch auch damit ist der Dieselskandal nicht zu Ende. Am 17. Dezember 2020 hat der Europäische Gerichtshof mit einem Urteil Dieselgate 2.0 ausgelöst: Auch die neue Motorengeneration EA288 und die Motoren mit 3-Liter oder mehr sind offensichtlich mit unzulässigen Abschaltvorrichtungen - beispielsweise in Form eines Thermofensters - versehen. In dem Urteil hat der EuGH letztlich auch temperaturgesteuerte Abgasreinigung als illegal erklärt.
Und auch damit nicht genug. Die auf die Steuergeräte des EA189 aufgespielten Software-Updates, könnten ebenfalls das am EuGH als illegal bezeichnete Thermofenster enthalten. Sollte das zutreffen, wurden die VW-Kunden erneut getäuscht und geschädigt. Das Landgericht Dortmund hat am 28. August 2020 daraufhin VW verurteilt. Damit sind auch heute noch Klagen möglich.
Welche Informationen sind bei der Diesel-Rückerstattung entscheidend?
Der Kaufpreis Ihres Wagens bildet die Obergrenze dessen, was Sie erstattet bekommen können. Er dient als Grundlage zur Berechnung bei einem Rücktritt. Anhand dieser Grundlage wird berechnet, welchen Schaden Sie durch einen Mangel am Fahrzeug erlitten haben.
Sowohl der Tachostand beim Kauf als auch aktuell sind wichtige Angaben bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung. Bei Neuwagen geht der Käufer von einer maximalen Laufleistung aus; haben Sie einen Gebrauchtwagen gekauft, wurde lediglich eine Restlaufleistung erworben. Zudem müssen Sie zusätzlich den aktuellen Tachostand angeben, um zu sehen, wie viele Kilometer Sie mit dem Mangel-Fahrzeug bereits zurückgelegt haben.
Die bisher zurückgelegten Kilometer sind die entscheidende Größe bei der Berechnung, da die Nutzungsentschädigung praktisch ein Kilometergeld für die Nutzung darstellt. Im Grundsatz gilt, je niedriger die zurückgelegten Kilometer, desto geringer fällt die Nutzungsentschädigung aus und desto mehr lohnt sich die Rückabwicklung des Kaufvertrages für Sie.
Die Fahrzeugklasse setzt den Maßstab für die Höhe der zu erwartenden Gesamtlaufleistung. Jede Klasse besitzt unterschiedliche Gesamtlaufleistungen, für welche es Schätzwerte gibt, an denen sich die Berechnung orientiert.
Auch diese Angabe ist wichtig zur Berechnung der zu erwartenden Rückerstattung. Sie setzt die maximale Laufleistung und die bisher zurückgelegten Kilometer (Tachostand bei Kauf + selbst gefahrene Kilometer) ins Verhältnis.
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Restwertverfall
Entschädigungen oft höher als Restwert beim Wiederverkauf
Da der Wertverfall von Dieselfahrzeugen weiter fortschreitet, kann sich in vielen Fällen eine Rückabwicklung für Sie rechnen. Schon im ersten Jahr sinkt der Wert eines Neuwagens um 25 Prozent, jährlich steigt der Wertverlust um weitere 10 Prozent. Außerdem erhöht sich der Wertverlust durch zusätzliche Faktoren wie Diesel-Fahrverbote und die undurchsichtigen Folgen der Software-Updates. Da der Restwertverfall meist höher ist als die Nutzungsentschädigung, lohnt sich ein Weiterverkauf Ihres Fahrzeuges häufig nicht. Nutzen Sie stattdessen die Möglichkeit zur Rückabwicklung – der Rückzahlungsanspruch kann den Wiederverkaufswert Ihres Diesels deutlich übertreffen.
So helfen Ihnen Dr. Stoll & Sauer
Dr. Stoll & Sauer ist einer der erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal. Nehmen Sie eine kostenlose Online-Erstberatung wahr und lassen Sie – wie tausende weitere Mandanten – Ihre Ansprüche prüfen. Anhand Ihrer individuellen Daten ermitteln wir dann einen Weg mit den höchsten Erfolgsaussichten für Sie, um zu Ihrem Recht zu kommen.
Ihre Anwälte im Abgasskandal
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Dr. Ralf Stoll
- Geschäftsführer
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Ralph Sauer
- Geschäftsführer
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Insolvenzverwalter
- Treuhänder
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Michael Pflaumer
- Geschäftsführer
- Rechtsanwalt
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Christian Grotz
- Geschäftsführer
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Frauke Brar LL.M.
- Rechtsanwältin
Wir in den Medien
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Rechtsanwalt Ralf Stoll, der die Musterfeststellungsklage für den Bundesverband der Verbraucher- zentralen und die Dieselfahrer vertritt, zu BILD: "Was da aus München kommt, ist schon grenzwertig." "Die Ansprüche auf eine Geldzahlung verjähren frühestens nach zehn Jahren."
Bild.de -
"Angstgegner? Nervensäge? Wie werden sie ihn in der Chefetage von Volkswagen in Wolfsburg wohl nennen? ‘Ich weiß es nicht’, sagt Ralph Sauer und lehnt sich freundlich lächelnd zurück."
Stuttgarter Nachrichten
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