20.09.2015

Pylon Performance Fonds I - Treuhänder kündigt Verträge

Anleger des Pylon Performance Fonds I bekamen Post vom Treuhänder. Dieser bekommt die Portokosten für die Gesellschafter-Informationen nicht ersetzt und kündigt daher mit sofortiger Wirkung die Treuhänderverträge-

In das Insolvenzverfahren der Pylon Performance Fonds I GmbH & Co. KG kommt Bewegung - allerdings nicht zur Freude der Anleger! In einem Schreiben informiert der Fonds-Treuhänder die Kommanditisten der Gesellschaft darüber, dass der bestehende Treuhändervertrag mit sofortiger Wirkung aufgehoben sei. Die geschehe aus "wichtigem Grund" sofort und der Ordnung halber vorsorglich zum nächstmöglichen Termin. Als Grund wird die Weigerung des Insolvenzverwalters genannt, dem Treuhänder für die Fondsverwaltung finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank-. und Kapitalmarktrecht: "Es geht wohl um die Portokasse! Denn als Grund für die Auflösung des Treuhändervertrages wird die Weigerung des Insolvenzverwalters genannt, Portokosten zu übernehmen!" Dazu die Mitteilung der Paribus Treuhand Dienstleistung GmbH (Hamburg): "Insbesondere vor diesem Hintergrund sehen wir als Treuhandgesellschaft leider keine Möglichkeit, Sie ordnungsgemäß im Rahmen eines Treuhandvertrages zu betreuen." Folge: Kommanditisten erhalten ab sofort keine Informationen mehr über den Stand ihrer Beteiligung an der Pylon Performance Fonds I GmbH & Co. KG. Für Dr. Stoll, der Anteilseigner des geschlossenen Performance Fonds 1 im Insolvenzverfahren betreut, ist das Schreiben nur vordergründig mit dem Kostenübernahme-Ausfall verbunden, zumal die Treuhändergesellschaft ja nicht insolvent ist und eigentlich ihre vertraglichen Verpflichtung gegenüber den Kommanditisten erfüllen müsste. Anleger haben sich mit Summen in der Regel von 10.000 US-Dollar in den geschlossenen Fonds "Pylon Performance Fonds I" eingekauft. Das aktuelle Schreiben stellt Anleger nun vor die Frage nach der notwendigen Reaktion. Dazu Dr. Ralf Stoll: "Für die Anleger ändert sich wenig, außer dass Sie sich sicher sein können, von der Fondsgesellschaft keinerlei Informationen mehr zu bekommen. Für die Stellung im Insolvenzverfahren oder Schadensersatzansprüche an Emittenten, Fondsgesellschaften oder Berater/Vermittler ändert das gar nichts!"