Morgan Stanley P2 Value - Rechtsanwälte informieren: Hiobsbotschaften für Anleger, Schadensersatz?

Bereits am 10.05.2010 berichtet das Handelsblatt online, dass die US-Bank Morgan Stanley den offenen Immobilienfonds P2 Value nicht nur von der Rücknahme der Anteile, sondern auch die Ausgabe neuer Fondsanteile aussetzt. Bereits dort wurde berichtet, dass aufgrund der anhaltenden schwierigen Marktlage bei der Berwertung Abschläge zu erwarten sind. Nun ist diese Hiobsbotschaft für die Anleger des Fonds Morgan Stanley P2 Value eingetreten.


Der Anteilswert wurde von Morgan Stanley erheblich abgewertet und die Anleger müssen mit hohen Verlusten rechnen. Hinzu kommt, dass eine Rückgabe nicht möglich ist und die Anleger daher nicht an das Geld kommen. Wie sich der P2 Value Fonds weiter entwickeln wird, steht in den Sternen. Möglicherweise muss mit noch höheren Verlusten gerechnet werden.

Für die Anleger stellt sich nun die Frage, was Sie tun können. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft teilt mit, dass es verschiedenen Möglichkeiten gibt. So kann gegen die beratende Bank ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden, wenn die Anleger falsch aufgeklärt wurden. Der offene Immobilienfonds P2 Value eignet sich nicht, wie üblicherweise angepriesen, für sicherheitsorientierte Anleger. Die Abwertung des Fonds und die anhaltenden Probleme zeigen dies. Sind Anleger falsch beraten worden, schuldet die beratende Bank Schadenersatz, wodurch der Anleger sein eingebrachtes Kapital zurück erhalten kann. Daneben hätten Banken über weitere bestehende Risiken hinweisen müssen. Sollten Rückvergütungen geflossen sein (Kick-Backs), war auch darüber aufzuklären. Anleger sollten in jedem Fall nicht blind zusehen, wie der P2 Value Fonds immer Weiter an Boden verliert. Möglicherweise kommen auch Prospekthaftungsansprüche in betracht. Dies bedarf jedoch einer genauen Einzelfallprüfung.

Stand: 01.09.2010
Dieser Text wurde von uns nach bestem Wissen und Gewissen und mit größter Sorgfalt erstellt. Er muss nicht zwingend den aktuellen Stand darstellen. Die Tatsachen können sich in der Zwischenzeit verändert haben, z.B. kann ein Urteil durch ein anderes aufgehoben worden sein etc und der Inhalt ist daher überholt. Wir übernehmen deshalb weder in zeitlicher noch in sachlicher Hinsicht eine Gewähr für die Richtigkeit, die Vollständigkeit und die Aktualität der Artikel. Sollten Sie sich durch diesen Artikel in ihren Rechten verletzt sehen, setzen Sie sich bitte unter Beschwerde@dr-stoll-kollegen.de mit uns in Verbindung. Wir werden den Artikel sofort überprüfen und Ihre Rechte durch Entfernung von Inhalten bzw. Berichtigungen wahren.

Hauptstandort
Einsteinallee 1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de