Lebensversicherungsfonds

Lebensversicherungsfonds gehören zur Gruppe der geschlossenen Fonds, welche in Lebensversicherungen investieren, die auf dem Zweitmarkt in Deutschland, Großbritannien oder den USA gehandelt werden.

1. Allgemeines zu Lebensversicherungsfonds – Markt für Lebensversicherungsfonds

Deutsche Lebensversicherungsfonds investieren in Kapital- und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, die von den Versicherungsnehmern zurückgegeben werden und vom Lebensversicherungsfonds auf dem Zweitmarkt erworben werden. Da bei vorzeitiger Kündigung der Lebensversicherungen meist nur ein sehr geringer Betrag, der unter dem Rückkaufwert liegt, von den Versicherungsgesellschaften ausbezahlt wird, erfreut sich der Zweitmarkt, also der Markt, an dem Versicherte ihre Lebensversicherungen verkaufen können, wenn sie vor Ablauf der Versicherungslaufzeit Geld benötigen, immer größerer Beliebtheit. Wenn man bedenkt, dass jeder Deutsche im Schnitt mindestens eine Lebensversicherung abschließt und der deutsche Lebensversicherungsmarkt ausgehend vom Prämienvolumen der fünftgrößte Versicherungsmarkt ist und durchschnittlich 50 % der Versicherten ihre Versicherung vorzeitig kündigen wollen, erscheint eine Investition in Lebensversicherungsfonds äußerst sinnvoll.

Lebensversicherungsfonds erwerben hierbei Lebensversicherungen, wobei der Gewinn in dem Unterschiedsbetrag zwischen Rückkaufswert beim vorzeitigen Verkauf einer Lebensversicherung und dem rechnerischen Marktwert liegt, wenn die Lebensversicherung bis zum Ende der Laufzeit durchgehalten wird. Für Verkäufer von Lebensversicherungen liegt der Vorteil darin, dass die Fondsgesellschaften einen Aufschlag auf den Rückkaufswert gewähren, sodass ein Verkauf für die Versicherten günstiger ist als die Kündigung ihrer Lebensversicherungspolice. Nach dem Kauf einer Lebensversicherung durch den Lebensversicherungsfonds zahlt dieser weiterhin die Prämie für die Versicherung und erhält dadurch nach dem Tod des Versicherten dessen Versicherungssumme, wobei gilt: je früher der Versicherte stirbt, desto höher sind die Gewinne für den geschlossenen Lebensversicherungsfonds.

2. Rechtliche Grundlagen von Lebensversicherungsfonds

Anleger beteiligen sich meist direkt oder über einen Treuhänder als Kommanditisten an einer GmbH & Co. KG und erwerben so einen Anteil am Kapital der Gesellschaft. Der Lebensversicherungsfonds selbst ist ein Unternehmen, welches mit dem Erwerb von Lebensversicherungen Gewinne machen möchte. Das Kapital der Anleger dient dazu die Kosten für den Erwerb von solchen Lebensversicherungen und eventuelle Risiken hieraus abzudecken.

Die Beteiligungen werden von Anbietern, auch Initiatoren oder Emissionshäuser genannt, über Anlagevermittler, Anlageberater oder Banken angeboten. Der Anleger muss zum Beitritt einen Gesellschaftsvertrag bzw. einen Treuhandvertrag unterschreiben, mit dem er Kommanditist wird bzw. der Kommanditanteil von einem Treuhänder für den Anleger gehalten wird. Als Grundlage für die Information der Anleger dient ein Emissionsprospekt, in dem das gesamte Vorhaben inklusive der Risiken beschrieben ist. Die Geschäftsführung des Lebensversicherungsfonds übernimmt eine GmbH. Der Anleger selbst hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Geschäftsführung. Er hat jedoch gewisse Mitwirkungs- und Kontrollrechte.

3. Typen von Lebensversicherungen

In Deutschland investieren Lebensversicherungsfonds in Kapital- und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht. Bei der Kapitallebensversicherung, die mit 50 % die am häufigsten gewählte Form der Lebensversicherung darstellt, wird die Versicherung auf das Leben einer Person, jedoch mit festem spätesten Ablauftermin abgeschlossen, wobei der Versicherungsfall entweder mit dem Todeszeitpunkt oder dem vereinbarten Zeitpunkt (Erlebensfall) eintritt. Stirbt der Versicherte, so wird die bei Abschluss der Versicherung vereinbarte Todessumme fällig, im Erlebensfall erfolgt ebenso eine Auszahlung. Die Kapitallebensversicherung kombiniert somit den Kapitalaufbau mit einer Hinterbliebenenvorsorge und ist somit als eine Art gemischte Lebensversicherung auf den Tod- bzw. den Erlebensfall konzipiert.

Rentenversicherungen unterscheiden sich dadurch, dass diese beim Eintritt des Versicherungsfalls nicht eine Einmalzahlung vorsehen, sondern nach dem Ablauf der Rentenanwartschaftszeit eine monatliche Rente vorsehen. Wird diese Versicherung mit einem Kapitalwahlrecht eingeräumt, so kann auch eine einmalige Auszahlung als Kapitalabfindung erfolgen.

4. Steuerliche Behandlung von Lebensversicherungsfonds

Wenn ein Lebensversicherungsfonds nur indirekt in Lebensversicherungen investiert und nur Zertifikate erwirbt, wird eine gewerbliche Prägung vermieden und es fällt keine Gewerbesteuer an. Die Einnahmen aus der Lebensversicherung stellen sich dann als Gewinn aus Kapitalvermögen dar und unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 %.

Häufiger ist jedoch die Variante, dass der Lebensversicherungsfonds direkt in die Policen investiert. Früher wurde vertreten, dass Fondsgesellschaften, die die Versicherungspolicen erwerben und diese bis zum Eintritt des Versicherungsfalls halten, nur vermögensverwaltend tätig werden, dagegen wendete sich jedoch die Finanzverwaltung, die auch hierin eine gewerbliche Prägung sieht. Meist ist der Lebensversicherungsfonds sowieso als gewerblicher Fonds ausgestaltet, nämlich in Form einer GmbH & Co. KG, § 15 III Nr. 2 EStG.

5. Risiken von Lebensversicherungsfonds

Lebensversicherungsfonds gelten als sehr sicher, sind jedoch nicht ganz ohne Risiko. Zunächst ist hier das Blind-Pool-Risiko zu erwähnen: Der Lebensversicherungsfonds baut sein Portfolio erst nach und nach auf, sodass Anleger am Anfang ihrer Investition kein genaues Bild von dem Inhalt des Portfolios des Lebensversicherungsfonds haben. Dieser Prozess kann auch mehrere Monate in Anspruch nehmen oder auch durch Änderungen am Markt verzögert werden, wobei sich eine solche Verzögerung grundsätzlich negativ auf die Rendite auswirkt.

Aus der Natur von Lebensversicherungen folgt ein gewisses Prognoserisiko. Die erzielbare Rendite hängt neben den garantierten Ablaufleistungen vor allem von zusätzlich von den Versicherungsgesellschaften gezahlten Überschüssen ab, die aber im Rahmen der Finanzmarktkrise gesunken sind. Die Renditen des Lebensversicherungsfonds kann also nicht vorhergesagt werden, sodass diese auch niedriger als prognostiziert ausfallen können. Hieraus folgt ein weiteres Prognoserisiko, denn es kann nicht vorhergesagt, wann ein Versicherter verstirbt. Bei dieser „Wette auf den Tod“ der Person – abgesehen von ihrer ethischen Problematik – wurde schon in den letzten Jahren deutlich, dass die von Experten geschätzte Lebenserwartung oft deutlich unter der tatsächlichen Lebenserwartung lag.

Zudem besteht die Gefahr von Liquiditätsengpässen, wenn nämlich die erwarteten Rückflüsse nicht in der prognostizierten Höhe eintreten und Liquiditätsreserven aufgebraucht sind, der Lebensversicherungsfonds aber Geld benötigt um die fortlaufende Zahlung der Versicherungsprämien zu gewährleisten.