Kapitalmarktrecht - Dr. Ralf Stoll und Kollegen - Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht

In Deutschland erleiden Anleger jährlich Milliardenverluste bei Kapitalanlagegeschäften. Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass für viele Anlagemodelle wie z.B. Immobilienfonds kaum gesetzliche Reglungen bestehen und sie daher keiner staatlichen Kontrolle unterworfen sind, zum anderen werden viele Anleger von ihren Beratern falsch aufgeklärt. Größter Beliebtheit bei privaten Anlegern haben in den letzten Jahren geschlossene Fonds, wie z.B. Immobilienfonds, Medienfonds oder Schiffsfonds erfahren. Aber auch mit Zertifikaten (Lehman Brothers), Aktienfonds oder atypisch stillen Beteiligungen (z.B. Franconia, Südwest Finanz Vermittlung, Securenta) haben Anleger hohe Verluste erlitten. Oft steht das Interesse der Berater an der Provision im Vordergrund. Aufgrund von fehlenden gesetzlichen Regelungen hat die Rechtsprechung Grundsätze für die Haftung bei Kapitalanlagen aufgestellt, die es gilt zu erkennen und durchzusetzen.

Nachdem der Gesetzgeber im Jahre 2002 die Verjährung neu geregelt hat, sollten geschädigte Anleger frühzeitig rechtlichen Rat einholen, damit ihr Geld nicht endgültig verloren ist. In vielen Fällen bestehen Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater, Vermittler, Banken oder die Prospektverantwortlichen, mit denen die Geschädigten das gesamte verlorene Kapital zurückerhalten können.

Die Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind durch die jahrelange Auseinandersetzung mit fehlgeschlagenen Kapitalanlagegeschäften in der Lage, geschädigte Anleger fundiert zu beraten. Wir prüfen anhand Ihres Einzelfalls die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihrer Anlageentscheidung und wägen unter Berücksichtung des Prozessrisikos ab, ob Ihnen ein Schadensersatzanspruch zusteht und ob es sinnvoll ist, diesen -notfalls auch gerichtlich- durchzusetzen. Durch die jahrelange Prozesserfahrung sind unsere Rechtsanwälte in der Lage, auch schwierige und umfangreiche Prozesse zu führen und für Ihr Recht zu kämpfen.

Beachten Sie unser € 50.- Erstberatungsangebot.

Weiterführende Informationen zu den einzelnen Tätigkeitsbereichen finden Sie hier:

Berater- und Vermittlerhaftung

Hohe Verluste bei Anlagegeschäften durch Privatanleger sind meist das Ergebnis einer falschen Beratung. Nach unserer Erfahrung ist dies den wenigsten Menschen bewusst. Die rechtlichen Anforderungen an eine mangelfreie Beratung sind extrem hoch. Kaum ein Anlageberater hat so umfassend beraten, dass er sich damit einer Haftung entziehen könnte. Gerade die Banken, aber auch Versicherungsgesellschaften und private Finanzberater, haben jahrelang das ihnen entgegengebrachte Vertrauen missbraucht und bei ihren Beratungen den eigenen Gewinn im Vordergrund gesehen.

Ein Anlageberater muss sich genau über die Anlageziele und den Wissensstand seines Kunden informieren und ihn anhand dieser Informationen beraten und ihn über die Risiken der Anlage aufklären. Daneben muss er seine Provisionen offen legen und Prospektmaterial rechtzeitig zur Verfügung stellen. Hat der Berater diese Verpflichtungen nicht erfüllt - was meist der Fall ist - schuldet er dem Anleger Schadenersatz. Nur ein darauf spezialisierter Rechtsanwalt kann diese Beratungsfehler erkennen, das Haftungspotential analysieren und Ihnen Ihr verlorenes Geld zurückholen.

Unsere Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer prüfen anhand Ihres Einzelfalls, ob Ihnen Schadensersatzansprüche gegen Berater oder Vermittler zustehen und setzen diese - notfalls auch gerichtlich - durch. Wir recherchieren für Sie und prüfen anhand der Fakten, ob ein Gerichtsverfahren sinnvoll ist.

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Prospekthaftung

Meist ist der Anlageprospekt neben dem Wissen des Beraters die einzige Informationsquelle für Anleger sich über das Anlageobjekt zu informieren. Sowohl der Gesetzgeber als auch die Rechtsprechung haben deshalb klare Regelungen für den Inhalt eines solchen Prospekts aufgestellt. Der Prospekt muss durch seine Inhalte dem Anleger einen umfassenden Überblick über die Kapitalanlage verschaffen und die Informationen müssen wahrheitsgemäß sein. Verletzten die Prospektverantwortlichen diese Verpflichtungen, haften sie den Anlegern für den entstandenen Schaden.

Die Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH überprüfen den Anlageprospekt Ihrer Anlage auf mögliche Unregelmäßigkeiten und Fehler. Durch die jahrzehnte lange Erfahrung unserer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind wir außerdem in der Lage die Angaben in den Prospekten auf ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit zu überprüfen. Sollten sich Unregelmäßigkeiten zeigen, machen wir gegenüber den Verantwortlichen - notfalls auch gerichtlich - Ihre Schadensersatzansprüche geltend.

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Haftung bei geschlossenen Fonds

Egal ob Immobilien-, Schiffs-, Medien-, Film-, Umwelt-, Flugzeug-, Leasing-, Hedge- oder Private-Equity-Fonds, allen Beteiligungen ist gemein, dass eine große Anzahl von Privatanlegern in den letzten Jahren hohe Geldbeträge verloren haben. Anlageberater und Anlageprospekte versprechen den Anlegern hohe Renditen, ohne sie über die Risiken aufzuklären. Und letztere sind teilweise enorm.

Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen, bei denen der Anleger selbst zum Unternehmer mit den entsprechenden Chancen und Risiken wird. Neben dem Totalverlustrisiko des bereits eingezahlten Kapitals besteht bei vielen Beteiligungen die Gefahr persönlich mit dem gesamten persönlichen Vermögen für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft einstehen zu müssen. Die Folge ist der finanzielle Ruin und der Verlust der Altersvorsorge. Dies ist vielen Anlegern bei Abschluss der Anlage nicht bewusst, weil die Berater wissentlich diese Risiken verschweigen, um die teilweise sehr hohen Provisionen zu verdienen.

Bei Medienfonds, wie z.B. Apollo-Medienfonds oder VIP-Medienfonds, die von Banken und Beratern aufgrund ihrer steuerlichen Vorteile empfohlen wurden, droht Anlegern die Aberkennung gerade dieser Vorteile. Die Folge ist dann nicht nur, dass die Steuern für die Vergangenheit nachgezahlt werden müssen, sondern dass die Steuerforderungen nachträglich mit 6 % pro Jahr verzinst werden müssen. Für die Anleger solcher Fonds stellt sich oft im Nachhinein heraus, dass diese erhebliche Verluste mit sich bringen.

Bei anderen Fonds wie z.B. Immobilienfonds hat sich herausgestellt, dass die geplanten Mieten, insbesondere im Osten Deutschlands, nie erzielt werden konnten oder dass es zu einem Missmanagement der Geschäftsführung gekommen ist. In vielen Fällen haben die Beteiligten in die eigene Tasche gewirtschaftet und so Millionen von Anlegern geschädigt.

Bei geschlossenen Fonds haben geschädigte Anleger die Möglichkeit eine Vielzahl von Verantwotlichen in Anspruch zu nehmen. Neben den Beratern können Prospektverantwortliche, Initiatoren, finanzierende Banken, die Beteiligungsgesellschaft selbst oder Vertriebsgesellschaften zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Um dies zu beurteilen bedarf es einer eingehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Prüfung des Einzelfalls. Nur ein darauf spezialisierter Fachmann kann dies leisten, das Haftungspotential analysieren und Ihnen Ihr verlorenes Geld zurückholen.

Unsere Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer prüfen anhand Ihres Einzelfalls, ob Ihnen Schadensersatzansprüche oder andere Ansprüche gegen die Verantwortlichen zustehen und setzten diese - notfalls auch gerichtlich - durch. Durch die jahrelange Prozesserfahrung unserer Rechtsanwälte sind wir in der Lage, zu beurteilen, ob ein Prozess überhaupt Sinn macht.

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