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Bankrecht

Egal ob Privatkunde, Gewerbetreibender oder Freiberufler, für eine erfolgreiche Teilnahme am Wirtschaftsverkehr ist es unerlässlich, Bankdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Oft kommt es dabei aufgrund des Spezialwissens und der wirtschaftlichen Abhängigkeit  zu einem Übergewicht der Banken, nicht zuletzt deshalb, weil sich die Bankkunden in der schwächeren Position sehen. Dieses Ungleichgewicht gilt es bereits im Vorfeld eines Konflikts oder notfalls auch nachträglich durch die Hinzuziehung von Experten auszugleichen.

Das Bankrecht als Rechtsgebiet ist inhaltlich nicht exakt festgelegt und daher schwer zu erfassen. Die Vorschriften des Bankrechts sind über viele Gesetze verteilt und weisen viele Berührungspunkte zu anderen Rechtsgebieten auf, weshalb ein genauer Überblick und dahingehendes Spezialwissen für eine fundierte und seriöse Beratung unerlässlich sind. Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt und berät Sie in den folgenden Bereichen des Bankrechts:

Kredit- und Kreditsicherungsrecht

Viele Privatkunden und insbesondere Gewerbetreibende und Freiberufler sind auf Kredite angewiesen. Im Vorfeld wichtiger Finanzierungen ist es empfehlenswert, sich unsere Stellungnahme einzuholen oder uns zu Finanzierungsgesprächen hinzuziehen, um von Beginn an Konflikte zu vermeiden und ein Gleichgewicht zwischen Ihnen und der Bank herzustellen. Kommt es in einer bereits bestehenden Geschäftsbeziehung zwischen der Bank und dem Kunden zu Problemen, kann sich die Haltung der Bank schnell existenzbedrohend auswirken, in dem Kredite gekündigt, die Zwangsvollstreckung eingeleitet und Kreditsicherheiten verwertet werden. In vielen Fällen zeigt sich, dass Banken zu Unrecht Kredite kündigen oder maßlos übersichert sind. Die Rechtsanwälte der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH prüfen, ob das Vorgehen Ihrer Bank rechtmäßig ist und setzt Ihre Ansprüche, notfalls auch gerichtlich, durch.

Immobilien- und Grundstücksrecht

Kaum ein Privatanleger kauft ein Haus oder eine Wohnung ohne ein Darlehen bei einer Bank aufzunehmen. Banken verlangen grundsätzlich die Absicherung solcher Kredite durch die Bestellung von Hypotheken oder Grundschulden. Im Vorfeld solcher Finanzierungen ist es unerlässlich die Verträge und Finanzierungspläne durch einen Rechtsanwalt und einen Steuerberater überprüfen zu lassen um nicht später böse Überraschungen zu erleben. Gerade in Zeiten, in der die Banken notleidende Kredite an Investoren verkaufen, die dann ihre Rechte durch Versteigerung des Eigenheims rücksichtslos durchsetzen, bedarf es kompetenter Beratung. Die Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beraten Sie im Vorfeld einer Grundstücksfinanzierung oder setzen Ihre Rechte durch, wenn Ihnen die Inanspruchnahme durch eine Bank droht.

Vermögensverwaltung

Die Vermögensverwaltung, auch Asset Management genannt, stellt eine zentrale Finanzdienstleistung der Banken dar. Anders als die Anlageberatung hat die Vermögensverwaltung das Ziel, das Vermögensportfolio des Kunden unter Beachtung seiner Anlageziele zu optimieren. Der Vermögensverwalter trifft dabei eigene Anlageentscheidungen für den Kunden. Hier kann es zu Konflikten zwischen den Interessen des Kunden und denjenigen der Bank kommen. Banken verkaufen den Kunden Produkte, für die sie hohe Provisionen erhalten. Die Produkte entsprechen oft aber nicht den Anlagewünschen des Kunden. Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH prüft auf der Grundlage Ihrer individuellen Anlageziele, ob die gekauften Finanzprodukte ihren Wünschen entsprechen und wirtschaftlich sinnvoll sind. Für die Vermögensverwaltung gelten strenge Regeln. Unsere Rechtsanwälte überwachen die Einhaltung dieser Regeln und machen Schadensersatzansprüche geltend, die durch die Nichteinhaltung dieser Regeln entstehen.

Beratungshaftung im Wertapiergeschäft und bei Fondsanlagen

Nicht zuletzt durch die Insolvenz von Lehman Brothers hat sich gezeigt, dass viele Bankkunden nicht entsprechend ihren Anlagezielen beraten wurden. Banken verkaufen Wertpapiere (Aktien, Zertifikate) und Fonds (Aktienfonds, offene oder geschlossene Fonds wie z.B. Medienfonds, Immobilienfonds oder Schiffsfonds). Hohe Verluste bei Anlagegeschäften sind meist das Ergebnis falscher Beratung. Das „Beratungsgespräch“ entpuppt sich im Nachhinein als reines Verkaufsgespräch. Vielen Anlegern ist dies nicht bewusst, weil sie volles Vertrauen in ihre Berater haben. Die Anforderungen, die der Gesetzgeber und die Rechtsprechung an eine mangelfreie Beratung stellen, sind extrem hoch. Kaum ein Berater hat derart umfassend und gewissenhaft beraten, dass er sich einer Haftung entziehen könnte. Insbesondere über Provisionen und Rückvergütungen (sogenannte Kick-Backs) müssen Kunden aufgeklärt werden. Ist dies nicht der Fall, haftet die Bank für den entstandenen Schaden. Dies zu erkennen, das Haftungspotential zu analysieren und verlorenes Geld zurückzuholen, ist nur einem spezialisierten Fachmann möglich. Die Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH prüfen anhand der Schilderung ihres individuellen Falls die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlageentscheidung und die Rechtmäßigkeit der Beratung der Bank. Wir setzen Ihre Ansprüche durch, damit Sie Ihr verlorenes Geld zurück erhalten. Beachten Sie hierzu unser Erstberatungsangebot.

Finanzierungs- und Tilgungsmodelle (insb. Lebensversicherungen)

In den letzten Jahren wird vielen Bankkunden nicht mehr zu der üblichen Tilgung von Darlehen geraten, sondern z.B. zur Tilgung über das Ansparen in Lebensversicherungsverträge. In vielen Fällen, insbesondere bei Darlehensverträgen mit kurz- und mittelfristigen Laufzeiten macht dies keinen Sinn. Wird zur Zahlung von hohen Beiträgen in fondsgebundene Lebensversicherungen anstatt einer Tilgung des Darlehens geraten, stellt sich dies in turbulenten Börsenzeiten als fatal heraus. Die Lebensversicherungen unterliegen erheblichen Schwankungen, weshalb am Ende der Laufzeit meist Kapital zur Tilgung des Darlehens fehlt. Gerade in Niedrigzinszeiten macht es mehr Sinn, ein annuitätisches Darlehen mit einer hohen Tilgung zu vereinbaren. Dadurch sinken von Monat zu Monat die Zinsraten bei gleichzeitiger Erhöhung der Tilgung. Meist ist das Darlehen dann innerhalb von wenigen Jahren getilgt und das ohne jegliches Risiko. Durch spezielle Berechnungsmethoden sind die Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in der Lage, zu überprüfen, welche Finanzierungsmethode für Sie sinnvoller ist. Banken oder Finanzvermittler stellen solche Berechnungen meist gar nicht erst an. Daraus ergibt sich ein Beratungsfehler, den es gilt zu erkennen und daraus Schadensersatzansprüche abzuleiten. Sie werden dadurch finanziell in die Lage versetzt, als hätten Sie von Beginn an die für Sie richtige Finanzierungsform gewählt.

Bürgschaften, Garantien

Banken sind gesetzlich verpflichtet, Kredite nur solventen Personen zu gewähren und verlangen in vielen Fällen zur Absicherung der Rückzahlung des Kredits Bürgschaften oder Garantien. Als Bürgen stehen meist nahe Verwandte zur Verfügung, die das Unterschreiben einer Bürgschaft nur als Formsache ansehen. Wenn nun aber der Kredit nicht mehr zurückgezahlt wird, weil der Kreditnehmer zur Rückzahlung nicht mehr in der Lage ist, droht dem Bürgen die Inanspruchnahme durch die Bank. was seine eigene Existenz bedrohen kann. Die Rechtsprechung hat gerade bei der Bürgschaft von Verwandten sehr enge Grenzen gesetzt. So kann eine Bürgschaft z.B. sittenwidrig sein. Unsere Rechtsanwälte überprüfen, ob die Inanspruchnahme von Ihnen als Bürge oder sonst Mithaftender rechtmäßig ist und Sie für die Forderung aufkommen müssen.

Zahlungsverkehr (EC, Schecks, Wechsel, Kreditkarten, Überweisungen)

Erst kürzlich wurden Vorgaben der Europäischen Union für Zahlungsdienste in deutsches Recht umgesetzt. Diese Vorgaben sollen zur Rechtsvereinheitlichung in der EU führen. Die Einführung der Vorschriften in Deutschland brachte einer der größten Gesetzesänderungen seit dem Jahre 2002 mit sich. Sie betrifft alle Zahlungsarten, wie z.B. Lastschriften, Überweisungen oder Kreditkarten. Viele Regelungen wurden zugunsten der Bankkunden getroffen. So ist z.B. genau geregelt, wer bei einem Kreditkartenmißbrauch oder einer fehlgeschlagenen Überweisung haftet. Bei diesen Regelungen handelt es sich um gesetzliches Neuland, die einer vertieften Auseinandersetzung bedürfen. Dies kann nur ein spezialisierter Fachmann leisten. Sollten Sie Probleme aufgrund von Zahlungsvorgängen mit Ihrer Bank haben, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte gerne zur Seite.

Factoring/Leasing

Auch das Factoring und das Leasing sind Finanzdienstleistungen, die dem Bankrecht zuzuordnen sind.

Das Factoring oder auch Forderungskauf ist eine Finanzdienstleistung, die der Unternehmensfinanzierung dient. Ein Unternehmer verkauft seine Forderung gegen seine Kunden weiter an eine Bank und erhält dafür 80-90% des Forderungsbetrages sofort ausbezahlt. Dies hat den Vorteil, dass der Unternehmer sofort sein Geld erhält und diesem nicht nachlaufen muss. Das Recht des Factoring ist gesetzlich nicht geregelt, sondern von der Rechtsprechung entwickelt worden. Es ist deshalb sehr unübersichtlich und komplex.

Das Leasing dient meist ebenfalls der Finanzierung von Gegenständen, wobei man heute von einem PKW hin bis zur Kaffeemaschine alles leasen kann. Auch das Leasingrecht ist nicht gesetzlich geregelt, sondern von der Rechtsprechung geschaffen worden. Beim Leasing spielen insbesondere steuerrechtliche Fragestellungen eine große Rolle.

Sowohl das Factoring als auch das Leasing erfordern ein Spezialwissen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht, um zu vermeiden, dass die als lohnenswert gedachten Verträge sich schlussendlich nicht als überteuert darstellen. So besteht bei bestimmten Arten des Factorings die Möglichkeit, dass der Unternehmer, der die Forderung verkauft hat, schlussendlich auf dieser sitzen bleibt. Das Leasing kann sich als überteuert und steuerlich nachteilig gegenüber anderen Finanzierungsmodellen herausstellen.

Die Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH prüfen aufgrund der Lage ihres Unternehmens, ob Leasing- oder Factoringverträge für Sie sinnvoll sind oder nicht andere Finanzierungsmöglichkeiten gewählt werden sollten. Daneben überprüfen wir die Rechtslage bei Problemen mit bereits bestehenden Verträgen, z.B. wenn der geleaste Gegenstand defekt ist, die Bank von Ihnen aber dennoch die Zahlung der Leasingraten verlangt.