Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt – Klagen werden eingereicht
Was können Anleger, die sich mit dieser Situation nicht einfach abfinden möchten, unternehmen? Sie können sich zum Beispiel an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. So kann geklärt werden, ob die Anleger des Santander Kapitalprotekt sich verlustfrei von ihren Anteilen an dem Dachfonds trennen können. Beispielsweise kann überprüft werden, ob die Anlageberatung Fehler aufwies, die zum Schadensersatz führen können.
Dachfonds können unbegrenzte Zeit geschlossen bleiben
Zu den häufig auftretenden Fehlern einer Anlageberatung zählt, dass Anlegern erklärt wurde, dass Dachfonds wie der Santander Kapitalprotekt die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben. Auch war nicht allen Anlegern bewusst, dass sich offene Immobilienfonds seit längerem in einer Krise befinden, die sich auch auf die Zielfonds des Santander Kapitalprotekt auswirkte. Auch ist zu überprüfen, ob die Anlage- oder Bankberater Vermittlungsprovisionen (kick backs) erhielten, über die Anleger aufgeklärt werden mussten. Bei der Anlageberatung muss den Anlegern ein Prospekt übergeben werden, in dem der Santander Kapitalprotekt ausführlich beschrieben wird.
Erfahrung mit Dachfonds und offenen Immobilienfonds – Neue Erfolge
Im Fall, dass die Berater gegen eine der obigen Pflichten verstießen, bestehen für Anleger des Santander Kapitalprotekt gute Chancen, dass sie Schadensersatz fordern können. So können Anleger ihr eingezahltes Geld zurückerhalten und müssen sich nicht die zeitlich unbegrenzte Schließung einlassen. Erste Urteile zu offenen Immobilienfonds bestätigen dies. Anleger des Santander Kapitalprotekt sollten nun dringend handeln und sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen, der sich speziell mit offenen Immobilienfonds auskennt. Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat ausgewiesene Kenntnisse bei offenen Immobilienfonds und Dachfonds. Die Anlegerkanzlei führt bundesweit Prozesse und Verfahren für Anleger, die Schadensersatz einfordern. Zu den neuerlichen Erfolgen der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen zählt die Ankündigung des Landgerichts Mosbach, einem Anleger, der in einen offenen Immobilienfonds investierte, Schadensersatz zuzusprechen.
Autor: Dr. Ralf Stoll




