DG-Fonds Nr. 36 (DG Bank, DZ Bank AG): neues Urteil des OLG Stuttgart, Hoffnung für Anleger
Die DG-Fonds wurden seit dem 20. Jahrhundert vertrieben, insbesondere durch Volksbanken und Raiffeisenbanken. Viele DG-Fonds (DG-Fonds Nr. 17, 26, 27, 30, 31, 32, 34, 35, 36, 37, 39, 41) befinden sich in finanziellen Schwierigkeiten, weshalb ungewiss ist, ob Anleger der DG-Fonds jemals eine Rendite erhalten.
Das OLG Stuttgart führt aus, dass insbesondere nicht über Kick-Backs (Rückvergütungen) aufgeklärt worden sei. Das Urteil erfolgte zugunsten eines DG-Fonds Nr. 36 Anlegers. Nach der hochaktuellen Rechtsprechung des BGH zu Kick-Backs muss über Rückvergütungen aufgeklärt werden. Andernfalls macht sich eine Bank schadensersatzpflichtig. Auch über Provisionen muss bei einer bestimmten Höhe aufgeklärt werden. Der Anleger kann nun sein gesamtes eingesetztes Kapital zurück erhalten und wird von den Zahlungen an den DG-Fonds freigestellt.
Weitere Klagen gegen die Banken sind in Vorbereitung, teilt Rechtsanwalt Ralph Sauer von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mit. Es bestehen gute Aussichten, unbeschadet aus der Anlage heraus zu kommen. Es sollte gehandelt werden, da die Ansprüche am Ende eines Jahres zu verjähren drohen. Dann wird es schwierig unbeschadet die Anlage beenden zu können.
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