DCM Renditefonds 22, Prime Office und Deutsche Bank - Schadensersatz für Anleger
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Zunächst beteiligten sich Anleger normal an dem DCM Renditefonds 22, welcher ein Immobilienvermögen gehalten hat. Am 5.6.2007 erwarb die DCM AG alle Aktien der merch zweihundertundachtzigste Vermögensverwaltungs AG, die sich in der Folgezeit in die Prime Office AG umbenannt hatte. Die Gesellschafter des DCM Renditefonds 22 wurden schließlich darüber informiert, dass die Immobilien des DCM Renditefonds 22 nun auf die Prime Office AG übergehen sollten. Die Gesellschafter des DCM Renditefonds 22 stimmten dieser Maßnahme zu, sodass sie im Gegenzug Aktien der Prime Office AG erhielten. Mit Abschluss dieser Übertragung der Immobilien war also nicht mehr der DCM Renditefonds 22 Eigentümer der Immobilien, sondern die Prime Office AG und die Gesellschafter des DCM Renditefonds 22 beteiligten sich folglich nur noch mittelbar an Immobilien. In der Folgezeit wurde das Immobilienvermögen also von der Prime Office AG verwaltet.
Noch im Jahr 2007 beantragte die Prime Office AG den Vor-REIT (Real Estate Investment Trust) Status. Dieser Status wurde ihr daraufhin verliehen, sodass die Prime Office AG von diesem Zeitpunkt an 3 Jahre hatte, um die Zulassung zum Handel an einem organisierten Markt zu beantragen. Aufgrund einiger Komplikationen wurde diese Frist zunächst um 2 weitere Jahre verlängert, bis am 22.06.2011 ein Börsengang geplant war. Allerdings wurde dieser im letzten Moment doch noch ausgesetzt und verschoben, als Grund dafür nannte die Prime Office AG das derzeit volatile Marktumfeld. Am 29.06.2011 wurden die Aktien der Prime Office AG aber schließlich an der Börse platziert, sodass Anleger des DCM Renditefonds 22 nun erst einmal aufatmen konnten.
Allerdings erwartete die Anleger des DCM Renditefonds 22 mit dem Börsengang der Prime Office AG eine überaus schlechte Nachricht: die Anteile der Anleger der DCM Renditefonds 22 sollen nur noch ca. 25 % ihres vormaligen Wertes betragen, dies bedeutet also für die Anleger des DCM Renditefonds 22 eine Abwertung ihrer Anteile um ¾. Anleger des DCM Renditefonds 22 sind demnach verunsichert und sehr enttäuscht über die Entwicklung ihrer Anlage. Viele Anleger des DCM Renditefonds 22 teilten Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit, dass sie zu der Zustimmung zu der Übertragung der Immobilien auf die Prime Office AG mit falschen Versprechungen gelockt worden seien und sich nun von der Prime Office AG und den Initiatoren der DCM Renditefonds 22 hinters Licht geführt fühlen. Allerdings müssen diese Verluste von den Anlegern des DCM Renditefonds 22 nicht länger hingenommen werden, denn es kann mit Aussichten auf Erfolg eine Schadensersatzklage gegen Banken und Anlageberater erhoben werden.
Schadensersatzansprüche der Anleger des DCM Renditefonds 22 bestehen, wenn diese fehlerhaft in Bezug auf die Anlage an dem DCM Renditefonds 22 beraten wurden, wenn ihnen also die Risiken der Anlage nicht ordnungsgemäß mitgeteilt wurden. Eine Fehlberatung dürfte es nach Ansicht von Dr. Ralf Stoll auch darstellen, wenn die Banken und Berater die Anlage an dem DCM Renditefonds 22 als zur Altersvorsorge bestens geeignet empfohlen haben, da dies aufgrund der enormen Risiken so nicht haltbar ist.
Weiterhin können Ansprüche auf Schadensersatz dadurch begründet werden, dass Anlegern des DCM Renditefonds 22 Kick-Back-Zahlungen (Provisionen), die die Banken und Berater von den Fondsinitiatoren erhalten haben, nicht offengelegt wurden, was nach der Rechtsprechung des BGH aber zwingend notwendig ist. Geschädigte Anleger des DCM Renditefonds 22 sollten deshalb nicht länger warten und einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung ihrer Ansprüche beauftragen. Dies ist vor allem auch aus dem Grund wichtig, da die Ansprüche jederzeit verjähren können. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bündelt derzeit die Interessen vieler Anleger der DCM Renditefonds, um mehr Druck auf die Verantwortlichen ausüben zu können. Aus diesem Grunde sollten sich weitere Anleger anschließen, wenn sie sich von ihren Anlageberatern schlecht beraten fühlen.



