ALAG Automobil GmbH & Co. KG Klage erfolgreich

24. Aug. 2010
Laut Presseberichten wurden Anlageberater, die die Anlage in Anteile der ALAG empfohlen hatten, von dem Landgericht München zu Schadensersatz verurteilt.

Der Anleger hatte sich an der ALAG auf Anraten einer Beratungsgesellschaft beteiligt. Er wurde dabei nicht hinreichend über die Risiken der Anlage in die ALAG hingewiesen. Die Beratungsgesellschaft wurde deshalb zu Schadensersatz verurteilt. Der Anleger erhält daher voraussichtlich sein gesamtes, bereits verloren gedachtes Geld zurück. Zudem wird der Anleger von allen Ansprüchen freigestellt. Er ist damit mit einem blauen Auge davon gekommen.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft äußert sich zu dem Urteil wie folgt: "Es zeigt sich immer wieder und wird durch das Urteil in der Sache ALAG bestätigt, dass Anleger, die ihr Geld bereits verloren sahen, gute Aussichten haben, unbeschadet aus der der Anlage in die ALAG herauszukommen. Anleger sollten daher nicht abwarten, sondern handeln." Es können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Es kommen dabei nicht nur Ansprüche gegen Berater, sondern auch gegen sonstige Verantwortliche in Betracht. Einlagen, die von der ALAG eingefordert werden, sollten zudem nicht ungeprüft gezahlt werden. Dieses Geld wird ansonsten voraussichtlich verloren sein. Zu beachten ist die Verjährung von Ansprüchen, die am Ende eines Jahres drohen kann.

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