Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG (SüdwestRenta Plus)
Allgemeines zur Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG
Das Anlagemodell Südwestrentaplus, welches von allen drei Aktiengesellschaften angeboten wird, sieht vor, dass sich der Anleger im Wege einer atypisch stillen Beteiligung an der Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG beteiligt. Das bedeutet, dass er faktisch Mitunternehmer der Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG wird, was also eine unternehmerische Beteiligung darstellt. Hierbei tritt der Anleger jedoch nicht nach außen in Erscheinung, er ist vielmehr nur Geldgeber, der seine Einlage in das Gesellschaftsvermögen leistet. Die Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG investiert dann dieses Geld ganz nach ihrem Gründungszweck. Je nach Ausgestaltung des Beteiligungsvertrags kann der Anleger der Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG seine Einlage entweder in Form der Einmaleinlage oder durch Ratenzahlung erbringen; auch eine Kombination ist möglich. Durch eine möglichst gewinnbringende Anlagestruktur versucht die Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG während der Vertragsdauer Ausschüttungen an die stillen Gesellschafter zu gewähren, nach dem Ende der Vertragsdauer lockt sie dann mit hohen Rückzahlungen.
Aktuelles zur Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG
Im Moment befinden sich 11 Immobilien im Portfolio der Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG, was 67,4 % des gesamten Portfolios ausmacht. Dabei belief sich die Mietrendite zum 31.10.2010 auf rund 8,8 %.
Risiken einer atypisch stillen Beteiligung an der Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG
Da man sich als atypisch stiller Gesellschafter direkt unternehmerisch an einer Gesellschaft beteiligt, bestehen alle Risiken, die für unternehmerische Beteiligungen auch sonst gelten. Der Anleger der Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG ist an den Gewinnen, jedoch auch an den Verlusten der Gesellschaft beteiligt. Macht die Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG hierbei erhebliche Verluste, so kann die Einlage des Anlegers gänzlich verloren gehen, weil er bis zu diesem Betrag haften kann: dies stellt sich als das hohe Risiko eines Totalverlustes dar.
Weiterhin werden Beteiligungen an der Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG über den grauen Kapitalmarkt angeboten, dies ist der Markt, der nicht der staatlichen Finanzaufsicht oder ähnlichen Regulierungen unterliegt. Aus diesem Grunde gibt es auch keinen richtigen Zweitmarkt, um seine atypisch stillen Beteiligungen an der Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG verkaufen zu können.
Weiterhin folgt aus § 236 II HGB, dass der atypisch stille Anleger der Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG das Risiko einer begrenzten Nachschusspflicht im Falle einer Insolvenz der Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG trägt. Dies, gepaart mit den nicht effektiven Kontroll- und Mitspracherechten, stellt ein erhebliches Risiko für die Anleger dar. Insoweit lässt sich hier auch ein erhebliches Ungleichgewicht feststellen: Der Anleger der Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG haftet gegebenenfalls mit seiner gesamten Einlage und darüber hinaus und hat aber noch nicht einmal die Möglichkeit effektiv in der Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG mitzuentscheiden. Dies stellt vor allem auch insoweit ein Risiko dar, dass der Anleger der Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG oftmals nicht weiß, wo genau sein Geld investiert wird, in welche Immobilien, Beteiligungen etc genau, da die Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG als „Blind-Pool“ konstruiert ist.
Handlungsmöglichkeiten für Anleger
Anleger, die eine solche atypisch stille Beteiligung an der Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG eingegangen sind, sollten nicht warten, sondern können sich bereits jetzt von ihrer Anlage lösen. In vielen Fällen wurde bisher gerichtlich zugunsten der Anleger entschieden. Hierbei ist auf die Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs aufmerksam zu machen, wenn Anleger bei der Vermittlung der Anlage der Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG falsch oder unzureichend beraten wurden. Häufig wurde die Beteiligung auch als sicher und deshalb geeignet zur Altersvorsorge angepriesen. Nach den oben genannten Risiken kann diese Anlageform kaum zur Altersvorsorge empfohlen werden, vor allem aber das Totalverlustrisiko steht dem entgegen. Es bestehen also gute Chancen ohne weitere Verluste von der Anlage an der Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG loszukommen.
Die kann möglicherweise auch durch einen Widerruf der Beteiligung erreicht werden.
Achtung Verjährung
Da die Ansprüche zu verjähren drohen, sollten der umgehend handeln.
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