Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG (Südwestrentaplus)
Beteiligung an der Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG
Das Anlagemodell südwestrentaplus wird von allen drei Südwest Finanz Vermittlung Aktiengesellschaften angeboten und sieht vor, dass sich der Anleger im Wege einer atypisch stillen Beteiligung an der Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG beteiligt. Der Anleger beteiligt sich somit unternehmerisch an der Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG und wird deshalb faktisch zum Mitunternehmer. Er tritt hierbei aber nicht nach außen in Erscheinung, sondern ist nur stiller Investor, der seine Einlage in Form von einer Einmalzahlung oder Ratenzahlung (auch beides kombiniert ist möglich) in das Gesellschaftsvermögen einbringt. Die Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG investiert dann dieses Geld ganz nach ihrem Gründungszweck und versucht durch eine gewinnbringende Anlage Ausschüttungen während der Vertragsdauer der Anleger zu erreichen und nach dem Ende des Beteiligungsvertrages eine hohe Auszahlung zu erzielen.
Aktuelles zur Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG
Bei der Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG stellt sich hier der Immobilienportfoliobestand zwar immer noch als das größte Segment dar, allerdings – im Vergleich zu den anderen zwei Südwest Finanz Vermittlung Aktiengesellschaften - nur mit einer Quote von 46,7 %. Nach etlichen Verkäufen sind im Portfolio der Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG derzeit noch 6 Immobilien, die eine durchschnittliche Mietrendite von 6,7 % aufweisen.
Risiken einer atypisch stillen Beteiligung an der Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG
Durch die unternehmerische Beteiligung an der Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG treten zunächst allgemeine Risiken einer jeden Beteiligung als Mitunternehmer auf: der atypisch stille Gesellschafter ist am Gewinn, aber eben auch am Verlust der Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG beteiligt. Macht diese erhebliche Verluste so könnte die Einlage ganz verloren gehen, da der Anleger bis zu dieser Höhe haftet. Dies stellt sich auch als ein Totalverlustrisiko dar.
Weiterhin werden Beteiligungen an der Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG über den grauen Kapitalmarkt angeboten, dies ist der Markt, der nicht der staatlichen Finanzaufsicht oder ähnlichen Regulierungen unterliegt. Aus diesem Grunde gibt es auch keinen richtigen Zweitmarkt, um seine atypisch stillen Beteiligungen an der Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG verkaufen zu können.
Ferner folgt aus der Form der atypisch stillen Beteiligung, dass der Anleger zu begrenzten Nachschüssen verpflichtet sein könnte, falls die Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG die Insolvenz anmelden müsste. Weiterhin hat der stille Gesellschafter meist nur geringe Kontroll- und Mitspracherechte. Dies alles stellen erhebliche Risiken für die Anleger der Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG dar, da sie einerseits kaum Mitspracherechte haben oder wissen, was gerade im Unternehmen vorgeht, andererseits aber mit ihrer gesamten Einlage und vielleicht noch darüber hinaus haften könnten. Vielfach ist dem Anleger auch nicht klar, wo konkret sein Geld investiert wird, da die Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG als „Blind-Pool“ konstruiert ist und sich somit auch hieraus Risiken ergeben können.
Handlungsmöglichkeiten für Anleger
Anleger, die an ihre atypisch stille Beteiligung an der Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG nicht mehr gebunden sein möchten, können Schadensersatzansprüche geltend machen und somit meist ohne Verluste von ihrer Anlage loskommen. Diese Ansprüche gründen sich vornehmlich darauf, dass Anleger unzureichend über die Risiken dieser Beteiligung informiert und deshalb falsch beraten wurden. Häufig wurde ihnen das Modell südwestrentaplus der Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG als geeignet zur Altersvorsorge empfohlen: nach den vorher genannten Risiken, vor allem dem Totalverlustrisiko der Einlage, kann davon kaum die Rede sein. Es zeichnete sich in der letzten Zeit zunehmend auch eine anlegerfreundliche gerichtliche Tendenz ab, da schon einige Urteile ergangen sind, in denen Anleger der Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG ohne Verluste von ihrer Beteiligung Abstand nehmen konnten. Anleger sollten also nicht länger warten, sondern schon jetzt einen Ausstieg durch einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt prüfen lassen.
Daneben kann ein Widerrufsrecht bestehen, mit dem die Anlage abgestossen werden kann.
Achtung: Verjährung
Anleger sollten schnell handeln, da zum Jahresende die Ansprüche gegen die Berater zu verjähren drohen.
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