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Solar Millennium AG

1. Fakten zur Insolvenz von Solar Millennium AG

Solar Millennium AG projektiert und finanziert weltweit Solarkraftwerke. Zahlreiche Anleger haben sich an der Solar Millennium AG beteiligt, in der Hoffnung Gewinne erzielen zu können. Am 21.12.2011 kam dann die Hiobsbotschaft für die Anleger: die Solar Millennium AG beantragte beim Amtsgericht Fürth die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Die Solar Millennium AG teilt mit, dass man zahlungsunfähig geworden sei. Damit sind für die Anleger wohl mehrere 100 Mio. Euro weg. Seit Dezember 2011 überschlagen sich die Mitteilungen und Gerüchte in der Presse. So spricht die Süddeutsche Zeitung am 22.12.11 in der Onlineausgabe davon, dass die Problematik Solar Millennium AG zu einem der größten Anlegerskandale der Geschichte werden könnte. Die Welt Online schreibt am 06.01.2012, dass 30.000 Anleger „geprellt“ worden seien. Außerdem wird die Frage aufgeworfen, ob Geld veruntreut wurde. Der vorläufige Insolvenzverwalter Volker Böhm, der vom Amtsgericht eingesetzt wurde, äußerte sich zu diesen Gerüchten nicht. Was nun wirklich bei der Solar Millennium AG geschehen ist, werden die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und des Insolvenzverwalters zeigen.

Sicher ist jedoch eines: die Anleger werden die Leidtragenden der Insolvenz von Solar Millennium AG sein. Die Welt Online berichtet, dass wohl 14.000 Aktionäre kaum Geld mehr erhalten werden. Sie stehen an letzter Stelle bei den Gläubigern. Erst werden die anderen Gläubiger der Solar Millennium AG bedient, bevor ein Aktionär der Solar Millennium AG Geld erhält. Ca. 16.000 Anleger hätten bei der Solar Millennium AG Inhaberteilschuldverschreibungen zu einem Gesamtpreis von ca. 227 Mio. € gezeichnet. Diese Anleger erhalten aus einem möglichen Insolvenzverfahren lediglich eine Quote, die sich erst im Rahmen des Insolvenzverfahrens der Solar Millennium AG herausstellt. Anleger der Schuldverschreibungen müssen jedoch auch hier mit ganz erheblichen Verlusten rechnen. Nicht betroffen seien die Fonds Andasol und Ibersol, diese hätten nach Aussage von Welt Online keine Insolvenz angemeldet.

2. Handlungsmöglichkeiten für Aktionäre und Inhaber von Anleihen und Inhaberteilschuldverschreibungen

a) Im Insolvenzverfahren

Anleger, die Aktien oder Schuldverschreibungen an der Solar Millennium AG erworben haben, sollten nun handeln. Zum einen sollten in einem möglichen Insolvenzverfahren die Ansprüche beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Dies gilt zunächst aber nur für Gläubiger und dies sind nur Inhaber von Anleihen und Inhaberteilschuldverschreibungen der Solar Millennium AG und nicht die Aktionäre. Letztere sind nämlich keine Gläubiger, sondern haben Eigentumsrecht inne. Dazu müssen bestimmte Förmlichkeiten und eine Anmeldefrist eingehalten werden. Derzeit ist hier noch nichts zu beachten, da das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet wurde. Vielmehr wird in den nächsten Wochen erst entschieden, ob überhaupt ein Insolvenzverfahren durchgeführt werden kann. Dazu müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Der vorläufige Insolvenzverwalter sichert die Masse für die Gläubiger, so dass derzeit in dieser Hinsicht keine Gefahr für die Anleger eines weiteren Vermögensverlusts bei der Solar Millennium AG besteht. Aber auch wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solar Millennium AG eröffnet wird, müssen die Anleger damit rechnen, nur einen geringen Teil ihres Geldes wieder zu erhalten. Insolvenzgläubiger erhalten oft nur eine geringe Quote, da im Insolvenzverfahren das Geld gerecht zwischen den Gläubigern verteilt wird.

b) Schadensersatzansprüche gegen Berater und sonstige Verantwortliche

Daneben können Anleger der Solar Millennium AG Ansprüche auf Schadensersatz haben. Damit können sie das gesamte Geld zurück erlangen. In Frage kommen vorwiegend Berater, die die Anlage empfohlen haben. Wurden Anleger nicht über die erheblichen Risiken der Anlage aufgeklärt, haben sie einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Falschberatung. Wie sich jetzt gezeigt hat, sind die Risiken bei einer Anlage in die Solar Millennium enorm gewesen. Anleger müssen mit dem Totalverlust rechnen und darüber war auch unbedingt aufzuklären. Zur Altersvorsorge oder als sichere Zukunftsanlage war die Investition in die Solar Millennium sicher nicht geeignet, was ein Berater oder eine Bank dem Anleger im beratungsgespräch mitteilen muss. Daneben muss die Funktionsweise und über alle weiteren Risiken aufgeklärt werden.

Daneben kommen Ansprüche gegen die Verantwortlichen der Solar Millennium AG und der Insolvenz in Frage. Hier werden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Insolvenzverwalters zeigen, ob Schadensersatzansprüche bestehen. Der Insolvenzverwalter wird selbst auch Ansprüche gegen Verantwortliche geltend machen, wenn er Ansatzpunkte findet. Hier müssen Anleger jedoch Geduld mitbringen, da sich erfahrungsgemäß solche Ermittlungen lange Zeit hinziehen können. Dies gilt insbesondere für komplexe Unternehmen. In jedem Fall stehen Anleger der Solar Millennium AG nicht rechtlos da, sondern können handeln. Dies sollte auch umgehend geschehen, um frühzeitig die Ansprüche sichern zu können. Ist nämlich ein Verantwortlicher auszumachen, kann es zu einem Wettlauf der Anleger kommen. Wird ein normales Gerichtsverfahren durchgeführt, bekommt am Ende oft derjenige das Geld, der zuerst vollstrecken kann. Anders als im Insolvenzverfahren gilt hier nicht der Gleichbehandlungsgrundsatz aller Gläubiger. Ein Rechtsanwalt kann zudem Einsicht in die Insolvenzakten und die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft nehmen, mit denen er Verantwortliche ausfindig machen kann. Dies ist ein großer Vorteil für Anleger, die durch einen Anwalt gegenüber Solar Millennium vertreten werden.

Weiterlesen zu den geschlossenen Fonds der Solar Millennium AG: Andasol Fonds GmbH & Co. KG und die Ibersol Fonds GmbH & Co. KG

3. Aktuelle Themen zu Solar Millennium

07.02.2012 Verkauf des US-Geschäfts, Verluste für die Anleger
Der vorläufige Insolvenzverwalter der Solar Millennium AG Volker Böhm hat mitgeteilt, dass die solarhybrid AG aus Brilon die US-Beteiligungen der Solar Millennium AG und damit alle Kraftwerksprojekte der insolventen Gesellschaft in den USA übernimmt. Was auf den ersten Blick etwas unverständlich anmutet ist die Tatsache, dass gerade die Sparte, die im Dezember zur Insolvenzanmeldung führte, nun so interessant ist, dass die Sauerländer hier investieren und sogar Bürgschaften übernehmen.Solar Millennium hatte Insolvenzantrag mit den Problemen in den USA begründet. Offensichtlich reichte die Finanzdecke der Solar Millennium AG nicht aus, um die geplanten Projekte auch durchzuführen.

Die Fachmedien zitieren den Insolvenzverwalter mit der Aussage, einen wichtigen Schritt voran gekommen zu sein. Es gebe aber mmer noch keinen Käufer für Solar Millennium. Der Kreis der wirklichen Interessenten bleibt eng begrenzt. Die in Amerika geplanten Anlagen hatten die Möglichkeit der Solar Millennium offensichtlich überschritten. solarhybrid scheint da besser aufgestellt und hat einige Erfahrungen in der Projektierung und Umsetzung von Anlagen im Multimegawattbereich, man sieht sich selbst als einer der weltweit größten Anbieter von Solaranlagen in dieser Größenordnung.

Mit Vertragsunterzeichnung soll sich solarhybrid vertraglich verpflichtet haben, die Finanzierung des amerikanischen Geschäfts sicherzustellen, außerdem will solarhybrid Bürgschaften der Solar Millennium AG ablösen. Durch Ablösung von Bürgschaften in Millionenhöhe käme es laut Böhme zu einem erheblichen Mittelzufluss bei der Solar Millenium AG, was weitere Verhandlungen mit neuen Investoren vereinfacht. Die Stuttgarter Zeitung berichtet aber am 06.02.12 online, dass ein Großteil des Geldes der Anleger der Solar Millennium verloren sein dürfte.

03.03.2012 Insolvenzverfahren eröffnet, Anleger sollten Forderungen fristgerecht anmelden
Das Insolvenzverfahren über das verbliebene Vermögen der Solar Millennium AG wurde am 28.02.2012 eröffnet. Damit wird ein weiterer Meilenstein in der zuletzt traurigen Geschichte des Erlanger Solarunternehmens gesetzt. Damit eine Rettung der Solar Millennium AG noch gelingen kann, muss der Insolvenzverwalter Investoren finden. Es ist ungewiss, ob sich vielversprechende Investoren finden werden. Einer dpa-Meldung zufolge führte der Insolvenzverwalter nach der Insolvenzanmeldung im Dezember 2011 nur wenige ernsthafte Gespräche mit möglichen Investoren. Die Investoren halten sich anscheinend zurück.

Was bedeutet die Eröffnung des Insolvenzverfahrens für die Anleger, die in Solar Millennium investierten?

In jedem Fall sollten die Forderungen mit Hilfe eines Rechtsanwalts bei dem Insolvenzverwalter angemeldet werden innerhalb der Frist.

Anleger, die in Anleihen oder Aktien der Solar Millennium AG investierten und nun Ansprüche gegen Solar Millennium geltend machen wollen, müssen sich am Insolvenzverfahren beteiligen. Sie müssen ihre Forderungen förmlich anmelden. Für die 16.000 Anleger, die in Anleihen der Solar Millennium AG investierten, wird am 15.05.2012 eine Gläubigerversammlung abgehalten.

Im Insolvenzverfahren werden die Forderungen der Gläubiger nach einem bestimmten Schema bedient. Die Anleger werden nachrangig gegenüber anderen Gläubigern behandelt. Die 16.000 Anleger, die Anleihen der Solar Millennium AG besitzen, werden voraussichtlich nur eine gewisse Quote ihres eingesetzten Kapitals zurückerhalten. Die 14.000 Aktionäre müssen befürchten, dass sie im schlimmsten Fall leer ausgehen könnten.

Die Anleger der Fonds Andasol und Ibersol sind nicht unmittelbar von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens betroffen. Die Fondsgesellschaft Solar Millennium Invest ist rechtlich von der Solar Millennium AG getrennt. Die Gelder der Anleger der Fonds Andasol und Ibersol sind auf Treuhandkonten geparkt und sind nicht in die Insolvenzmasse der Solar Millennium AG eingegangen.

30 % der Anlagesumme, die die Anleger in die Fonds Andasol und Ibersol investierten, sollen von der Fondsgesellschaft Solar Millennium Invest kassiert worden sein. Dieses Geld ist nicht auf den Treuhandkonten geparkt. Anleger der Fonds Andasol und Ibersol, die auf Nummer sicher gehen wollen, sollten rechtlich überprüfen lassen, ob sie vertragliche Ansprüche oder Schadensersatzansprüche auf diese 30 % haben.

Die Haftung wegen Falschberatung kann für Anleger der Fonds Andasol und Ibersol eine weitere Möglichkeit darstellen. Wurden den Anlegern ihre Beteiligung an den Fonds Andasol und Ibersol von einem Anlageberater oder einer Bank verkauft, sollte überprüft werden, ob die Beratung anlegergerecht und anlagegerecht war. Im Fall einer Falschberatung haften die Banken und Anlageberater.

Anleiheninhaber und Aktionäre der Solar Millennium AG und Anleger der Fonds Andasol und Ibersol, die im kommenden Insolvenzverfahren professionelle Unterstützung wünschen, sollten nicht zögern, rechtlichen Rat einzuholen. Für die Anleger der Solar Millennium AG und die Anleger der Solar Millennium Invest empfiehlt es sich, sich an einen im Kapitalanlagen- und Insolvenzrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden, um weitere Handlungsmöglichkeiten auszuloten.

Autor: Dr. Ralf Stoll
Stand: 03.03.2012