Rising Star Gruppe (STAR-Fonds)
Die Anlagen werden über Vertriebspartner (Anlagevermittler) verkauft. Viele Anleger scheinen dabei nicht hinreichend über die Risiken der Produkte der Rising Star Gruppe aufgeklärt worden sein. Diese Produkte der Rising Star müssen nicht zwingend schlecht sein, sind aber nicht für jeden Anleger geeignet. Der Vorwurf ist daher Vermittlern und Beratern zu machen. So wurde z.B. einem Anleger zur Beteiligung in die STAR Private Equity V GmbH & Co. KG geraten, obwohl der Anleger eine sichere Geldanlage wollte, die er jederzeit kündigen kann. Dies stellte sich nun als falsch heraus. Der Anleger kann die Beteiligung in die STAR Private Equity V erst in 10 Jahren beenden. Zudem ist die Anlage hochriskant und entspricht nicht den Wünschen des Anlegers und es wurde dem Anleger kein Anlageprospekt übergeben, was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwingend notwendig ist. Zuletzt wurde nicht über das bestehende Totalverlustrisiko aufgeklärt. Dem Anleger wurde suggeriert es handle sich um eine Art sichere Spareinlage, bei der das eingesetzte Grundkapital nicht verloren gehen könne.
Anleger können bei einer solchen Falschberatung Schadensersatzansprüche gegen den Anlagevermittler/die Bank geltend machen, mit dem sie das gesamte eingesetzte Kapital zzgl. Zinsen zurückerhalten.
In den Anlageprospekten der Rising Star befinden sich zwar die gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrungen. Diese sind jedoch für eine Haustürsituation falsch, weil sie sich nicht auf die Haustürsituation, sondern auf ein Fernabsatzgeschäft beziehen. Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung können die Anleger möglicherweise auch heute noch ihre Beteiligung widerrufen. Dadurch besteht die Möglichkeit, zumindest einen Teil des eingezahlten Kapitals zurückzuerhalten. Es ist jedoch dringend davor zu warnen, ohne die Hilfe eines Rechtsanwalts vorschnell den Widerruf zu erklären. Dies bedarf einer genauen Prüfung des Einzelfalls, da ansonsten erhebliche Nachteile entstehen können.
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