Rentenmodelle
Wie die Namen der Modelle schon verdeutlichen, wurden sie von Anlagevermittlern und Banken als sichere Geldanlage, die hervorragend zur Altersvorsorge geeignet sei, angepriesen. Meist bestehen die Renten aus einer Lebensversicherung (sehr oft von der Clerical Medical), einem Darlehensvertrag mit einer Bank und einem Investmentdepot. Die Darlehen stammen von der Deutschen Apotheker und Ärztebank (APO Bank), der Bayerischen Landesbank (BayernLB), der Schleswig-Holsteinischen Landesbank (HSH Nordbank), der Baden-Württembergische Landesbank (LBBW) und der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba). Die Erträge aus der Lebensversicherung sollten dabei die Kreditzinsen übersteigen, so dass im Rahmen eines Zinsdifferenzgeschäfts ein Gewinn gemacht wird. Zusätzlich sollte die Tilgung des Darlehens am Ende der Laufzeit durch das Investmentdepot erfolgen. Geworben wurde dabei insbesondere mit den Vergangenheitsrenditen der Lebensversicherungen.
Zwischenzeitlich haben sich die Modelle für viele Anleger als finanzielle Katastrophe herausgestellt. Das Oberlandesgericht Hamm bezeichnet ein Modell als „Risikorente“. Die gemachten Versprechungen stellten sich als falsch heraus.
Zahlreiche Urteile verschiedener Gerichte gegen Anlagevermittler, Banken und Lebensversicherer belegen nun, dass viele Anleger falsch aufgeklärt wurden und Schadensersatz zu zahlen ist. Es bestehen gut Aussichten, mit einem „blauen Auge“ aus der Sache herauszukommen.
Anlegern ist daher dringend zu empfehlen, sich von einem Rechtsanwalt für Kapitalanlagerecht beraten zu lassen. Es drohen viele Ansprüche zu verjähren.
Nähere Einzelheiten zu einzelnen Rentenmodellen finden Sie hier:
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