Multi Advisor Fund I GbR
Den Anlegern wurde die Investition in die Multi Advisor Fund I GbR bzw. die Capital Advisor Fund II GbR als sehr sichere Kapitalanlage, die für die Altersvorsorge geeignet sei, verkauft. Es würden hohe Renditechancen ohne Risiko. In einem Fall wurde dem Anleger sogar geraten, sichere Anlagen wie Bausparverträge und Lebensversicherungen aufzulösen und das Geld in die Multi Advisor Fund I GbR bzw. die Capital Advisor Fund II GbR zu investieren.
Nicht aufgeklärt wurde hingegen über die Risiken der Anlage. Und diese sind ganz erheblich. Der Anleger beteiligt sich an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Es besteht daher nicht nur ein Totalverlustrisiko des eingesetzten Kapitals, der Anleger kann sogar in der Insolvenz des Unternehmens verpflichtet sein, weiteres Geld in die Advisor Fund I GbR bzw. die Capital Advisor Fund II GbR aus dem Privatvermögen einzubringen. Bei einer GbR haftet der Anleger grundsätzlich ohne jegliche Beschränkung. Die Anlage ist daher hochriskant und keinesfalls zur Altersvorsorge geeignet.
Neben der fehlenden Aufklärung wurde den Anlegern meist auch nicht der Anlageprospekt übergeben. Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch zwingend notwendig. Der Anleger muss genügend Zeit haben, sich über die Anlage zu infomieren.
Geschädigten Anlegern steht daher gegen die Anlagevermittler ein Schadensersatzanspruch zu, mit denen sie das gesamte eingezahlte Kapital zurückerhalten und künftig auch keine Zahlungen mehr an die Advisor Fund I GbR bzw. die Capital Advisor Fund II GbR leisten müssen.
Es bestehen zahlreiche rechtliche Möglichkeiten, unbeschadet aus der Anlage herauszukommen:
- In vielen Fällen wurden die Verträge bei den Anlegern zuhause im Rahmen eines sogenannten Haustürgeschäfts abgeschlossen. Oft sind die notwendigen Widerrufsbelehrungen falsch, so dass der Beitritt zu der Advisor Fund I GbR bzw. der Capital Advisor Fund II GbR auch noch heute widerrufen werden kann. Dies haben bereits das Landgericht Leipzig, das Oberlandesgericht Dresden und das Landgericht Potsdam für die Widerrufsbelehrung der Capital Advisor Fund II GbR entschieden. Ungeklärt ist bisher noch, ob der Anleger sein gesamtes oder lediglich einen Teil des Kapitals zurückerhält. Hierüber wird der Europäische Gerichtshof noch in diesem Jahr entscheiden. Zumindest erhält der Anleger einen Teil seines Geldes zurück und, was viel wichtiger ist, scheidet aus der Gesellschaft aus und muss künftig keine Raten mehr bezahlen.
- Weitaus erfolgversprechender ist ein Vorgehen gegen die Anlagevermittler. Aufgrund der Falschberatung haben Anleger sehr guten Aussichten, mit einem blauen Auge aus der Sache herauszukommen.
Anlegern ist zu empfehlen, bevor eigenständig Schritte unternommen werden, sich von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Zu warnen ist vor einem vorschnellen Widerruf der Beteiligung, weil dieser nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
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