KanAm US-Grundinvest Abwicklung - Handlungsmöglichkeiten für Anleger (Klage, Schadensersatz?)
Für viele Anleger war es ein Schock. Sie dachten, dass sie mit dem KanAm US-Grundinvest eine sichere und solide Geldanlage gezeichnet hatten. Von den Banken wurde der KanAm US-Grundinvest auch so dargestellt. Nun mussten sie aber feststellen, dass dem nicht so ist. Der gesamte Markt der offenen Immobilienfonds ist ins Straucheln geraten.
Anleger können Schadensersatzansprüche im Rahmen einer Klage geltend machen. Dabei ist jeder Fall gesondert zu prüfen, da eine Sammelklage in Deutschland nicht möglich ist. Haben Berater nicht über die Risiken des KanAm US-Grundinvest aufgeklärt, wie z.B. das Währungsrisiko des US-Dollar, das Risiko der Schließung des KanAm US-Grundinvest, das Risiko der Abwertung und des Wertverlusts, so kann ein Anleger ohne Schaden aus dem offenen Immobilienfonds herauskommen. Daneben haben Banken über Kick-Backs aufzuklären, wenn sie solche erhalten haben.
Anleger sollten die Anlage und die dahingehende Beratung von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dabei ist auf die 3-jährige Verjährung der Ansprüche zu achten, die den Anlegern droht. Eine andere Frist gilt womöglich dann, wenn Kick-Backs verschwiegen wurden. Dennoch sollten die Anleger nicht weiter zusehen, sondern handeln. Derzeit ist nicht absehbar, wann und wieviel Geld die Anleger erhalten werden.
Autor: Dr. Ralf Stoll




