Investing in Life US Lebensversicherungen
Rechtsanwalt Dr. Stoll berichtet, dass die Anleger, die er vertritt, nicht über die Risiken aufgeklärt wurden. So wurde der Vergleich mit deutschen Lebensversicherungen angestellt. Außerdem würden bei der Investing in Life ohnehin die Leute demnächst versterben, da die prognoszitierten Lebenserwartungen höher seien als die tatsächlichen. Die Prämien werden von Investing in Life getragen und die Menschen in jedem Fall sterben, so dass keinerlei Risiko bestehen würde.
Anleger konnte zwischen verschiedenen Laufzeiten der Policen und zwischen verschiedenen Anlagesummen (mindestens $ 20.000.-). Dabei musste ein umgangreicher Internationaler Kaufvertrag unterschrieben werden, der Berater unterschrieb als Zeuge. Näher erläutert wurde der Internationale Kaufvertrag nicht. Nun kommen die ersten Nachforderungen auf die Anleger der Investing in Life Lebensversicherung zu. Mit dem Kauf erwarb der Anleger der Investing in Life das Recht auf Auszahlung. Hier ist eine Abtretung der Ansprüche von der Investing in Life an die Anleger anzunehmen, da zunächst Investing in Life die Ansprüche an den Policen erwarb. In dem Vertrag der Investing in Life findet sich die folgende Klausel: „Investing in Life ist zu keiner Zeit verpflichtet, eigene Mittel zur Zahlung etwaiger anderweitig ungedeckter Prämien zu verwenden. Aus einem etwaigen Verfall einer Police aufgrund Nichtzahlung der Prämien können daher keinerlei Haftungsansprüche des Käufers gegenüber Investing in Life hergeleitet werden.“Außerdem findet sich unter den Risikohinweisen der folgende Passus: „Es kann der (seltene) Fall einer Nachforderung von Kapital zur Fortsetzung der Prämienzahlung einsetzen, mit dem der Fortbestand der Police gesichert wird.“
In diesen Klauseln steckt die Gefahr für die Anleger der Investing in Life. Anleger und nicht die Investing in Life müssen die Prämien der erworbenen Lebensversicherungen weiter bezahlen, da sie sonst verfallen. Investing in Life selbst ist dazu nach dem Vertrag nicht verpflichtet. Das Problem liegt nun darin, dass der einzelne Anleger nur einen Teil der Policen erwarb und andere Anleger mit investiert sind. Weigern sich die anderen Anleger der Investing in Life ihre Zahlungen zu erbingen, verfällt die Police und es kommt zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Die als so sicher verkaufte Anlage in die Investing in Life stellt sich als risikoreiche Anlage dar, die sich weder für die Altersvorsorge noch für andere Zwecke, bei der die Sicherheit des Geldes im Vordergrund steht, eignet.
Neben dem Risiko der Nachzahlung bei der Investing in Life Lebensversicherung bestehen noch weitere Risiken. So besteht z.B. ein Währungsrisiko sowie ein Prognoserisiko. Sterben die Menschen nicht entsprechend der Prognose, drohen Nachzahlungen. Außerdem besteht ein Blind-Pool-Risiko, da die Anleger der Investing in Life gar nicht wissen, in was sie investieren. Die Investition in einem fremden Rechtskreis macht die Investing in Life undurchschaubar für unerfahrene Anleger. Mit einer deutschen Lebensversicherung ist die Investing in Life nicht vergleichbar.
Haben Anlageberater über die Risiken nicht aufgeklärt, schulden sie Schadensersatz. Anleger der Investing in Life wären darauf hinzuweisen gewesen, dass es sich um eine spekulative Kapitalanlage handelt, die nicht zur Altersvorsorge geeignet ist. Anleger können ohne Schaden gegen den Berater vorgehen, die Chancen auf Schadensersatz stehen gut. Ein Berater ist verpflichtet, sich über die Investing in Life eingehend zu informieren. Er kann sich also nicht mit Unwissenheit rausreden. Außedrem reichen die Risikohinweise in dem Kaufvertrag nicht aus, den Anleger aufzuklären. Dies muss vielmehr in mündlicher Form erfolgen, insbesondere wenn zuvor die Risiken verharmlost oder gar verschwiegen wurden.
Anleger der Investing in Life sollten nun umgehend handeln, bevor die Police verfällt und die Ansprüche verjähren. Letzte droht zum Jahresende 2011 einzutreten. Anleger sollten sich daher von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH führt bereits erste Verfahren gegen die Berater.


