Göttinger Gruppe / Securenta AG

Die Göttinger Gruppe hat seit den 80er Jahren in erheblichem Umfang an über 300.000 Anleger Finanzprodukte verkauft und war damit einer der größten Kapitalgesellschaften, die in Deutschland am Graumarkt auftrat. Es bestand ein heute nur noch schwer zu durchblickendes Firmengeflecht.

Die Securenta AG, die zur Göttinger Gruppe gehört, hat über Jahre hinweg die sogenannte Securente als sichere Geldanlage zur Altersvorsorge an Anleger verkauft. Seit dem Jahre 2000 wurden dann andere Anlageprodukte vertrieben (z.B. Securenta Segment VI-VIII). Die Anleger wurden atypisch stille Beteiligte an der Gesellschaft mit einer Einmaleinlage oder einer monatlichen Rente bzw. einer Kombination aus beidem und sollten am Ende der Laufzeit (bis zu 40 Jahre!) ihres Vertrages eine Rente erhalten. Geworben wurde mit Steuerersparnis und hohen Renditen. Die Anlage hat sich jedoch als Flop herausgestellt. Ein Großteil der angelegten Gelder floss direkt in den Vertrieb für Provisionen und ähnliches. Das restliche Vermögen wurde dann in unrentable Objekte investiert. Der Insolvenzverwalter teilte mit, dass von € 900 Mio. lediglich € 1 Mio. übrig sei.

Bereits in den 90er Jahren wurde in Fachzeitschriften von der Göttinger Gruppe gewarnt.

Für viele Anleger hat sich die Anlage in die Securenta AG als finanzielles Fiasko herausgestellt. Der Insolvenzverwalter hat bereits angekündigt, die Forderungen der Anleger nur nachrangig zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass die Anleger ihr Geld nicht, auch nicht zu einem geringen Teil wiedersehen werden.

Es kann jedoch noch schlimmer kommen für die Anleger. Den Anlegern drohen  zu einen Steuernachzahlungen, die möglicherweise nachträglich mit 6% p.a. zu verzinsen sind. Das Finanzamt Göttingen erkennt derzeit keine steuerlichen Verluste der Securenta mehr an. Dies bedeutet für jeden einzelnen Anleger, dass die in der Vergangenheit angegebenen Verluste nachträglich gestrichen werden. Zum anderen besteht die Gefahr einer Nachschusspflicht aufgrund der atypisch stillen Beteiligung. Da Anleger rechtlich Mitunternehmer sind, müssen sie damit rechnen, weiteres Geld in die Securenta einbezahlen zu müssen.

Der Bundesgerichtshof und zahlreiche Instanzgerichte haben Anlegern Schadensersatzansprüche gegen die Göttinger Gruppe, die Securenta, gegen Vorstände, gegen Prospektverantwortliche und gegen Vermittler zugesprochen.

Anlegern ist daher zu empfehlen, sich von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt über Ihre Ansprüche beraten zu lassen, um so unbeschadet einen Ausstieg aus der Göttinger Gruppe zu ermöglichen. Insbesondere kommen auch heute noch Ansprüche gegen die Vermittler in Frage, die die Anleger nicht über die erheblichen Risiken aufgeklärt haben.

Stand: 02.10.2010

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