Gebab Schiffsfonds MS San Fernando der GEBAB Unternehmensgruppe – Anwälte informieren, Klage auf Schadensersatz möglich!
Bereits letztes Jahr brachte die Zeitung FINANZTEST in ihrer Ausgabe eine Auflistung von kriselnden Schiffsfonds heraus, unter denen auch die KG MS San Fernando Contrans Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. der GEBAB Unternehmensgruppe zu finden war. Aufgrund der schlechten Marktsituation brauchte die MS San Fernando frisches Kapital, welches im März 2010 von den Gesellschaftern der MS San Fernando gebilligt wurde. Diese Kapitalerhöhung brachte im Laufe des Jahres insgesamt TEUR 2.747,1 ein.
Auch bei dem Schiffsfonds des MS San Fernando mussten also die Gesellschafter einspringen, um den Fonds am Leben zu erhalten; dies ist mittlerweile Gang und Gäbe bei kriselnden Schiffsfonds. Anleger kriselnder Schiffsfonds, wie des MS San Fernando der GEBAB, sollten deshalb erwägen, eine Schadensersatzklage gegen ihre Anlageberater zu erheben, um sich somit von dem Schiffsfonds zu lösen und den Schaden begrenzt zu halten. Haben die Anlagevermittler ihre Aufklärungspflichten bezüglich der besonderen Risiken solcher Schiffsfonds verletzt, können damit Schadensersatzansprüche begründet werden. Oftmals wurden Anlegern zudem Innenprovisionen, die die Banken von den Emissionshäusern beim Verkauf einer Beteiligung erhalten haben, nicht mitgeteilt, sogenannte Kick-Backs. Auch dies stellt eine Verletzung ihrer Beratungspflichten dar. Geschädigte Anleger des MS San Fernando der GEBAB sollten deshalb nicht länger zögern, sondern einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt mit der Überprüfung ihres Falles beauftragen.
Schiffsfonds der GEBAB (kein Anspruch auf Vollständigkeit):
1. MS Buxfavourite
2. MS San Fernando
3. MS Champion
4. MS Elisabeth
5. MS Eyrene
6. MS Buxhansa
7. MT Arctic Breeze
8. MT Arctic Blizzard
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