Fundus-Fonds
Viele Fonds der Fundus-Gruppe sind zwischenzeitlich in finanzielle Schwierigkeiten geraten und mussten teilweise mit Verlust veräußert werden. Die den Anlegern versprochenen Renditen konnten nicht erwirtschaftet werden. Die Stiftung Warentest „Finanztest“ warnt daher bereits seit 2007 vor den risikobehafteten Immobilienfonds der Fundus-Gruppe.
Anleger müssen bei der Lage der Fundus-Gruppe mit erheblichen Verlusten rechnen und sollten ihre Anlage von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen lassen.
In vielen Fällen wurden die Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Anlage aufgeklärt. Eine unternehmerische Beteiligung bringt besondere Risiken mit sich, über die die Anleger genau aufzuklären sind. Daneben müssen Provisionen, aufgedeckt, auf das Totalverlustrisiko und die beschränkte Verkäuflichkeit der Fonds hingewiesen werden. Wurde die Beteiligung in einen Fonds auch noch mit einem Kredit von einer Bank finanziert, muss über das daraus entstehende besondere Risiko hingewiesen werden. Als Altersvorsorge oder Steuersparmodell sind die Fundus-Fonds nicht geeignet. Genau damit wurden die Anleger aber geködert.
Anleger, die in Fundus-Fonds investiert haben und die Beteiligung beenden wollen, sollte sich von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen. In Betracht kommen folgende Ansprüche:
- Bei einer Falschberatung durch einen Anlagevermittler, hat der Anleger einen Schadensersatzanspruch, mit der er sein gesamtes investiertes Kapital zzgl. Zinsen zurückerhält und die Beteiligung beendet wird.
- Bei Fehlern in den Anlageprospekten kommen Ansprüche gegen die Fundus-Gruppe auf Schadensersatz in Frage, mit der die Beteiligung ohne Schaden beendet werden kann.
- Gegenüber dem Fonds kann die Beteiligung eventuell widerrufen werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Anleger möglicherweise lediglich einen Abfindungsanspruch hat, der geringer sein kann, als der eingezahlte Betrag. Noch 2010 wird der Europäische Gerichtshof klären, ob dies rechtmäßig ist. Ein Widerruf sollte daher nicht vorschnell ohne vorherige anwaltliche Beratung erklärt werden.
- Ist der Fonds-Beitritt über ein Bankdarlehen finanziert worden, kann der Darlehensvertrag möglicherweise widerrufen werden. Daneben können auch gegenüber den Banken Schadensersatzansprüche bestehen. Der Anleger erhält dann die gesamten Zins- und Tilgungsleistungen zurück, muss keine weiteren Raten mehr bezahlen und die Bank erhält dafür die Beteiligung an dem Fundus-Fonds.
Es sind bereits Urteile gegen weitere Verantwortliche und Banken ergangen, mit denen geschädigte Anleger ihr gesamtes Kapital zurückerhalten konnten. Es bestehen daher gute Aussichten, unbeschadet aus den Beteiligungen heraus zukommen. Anleger sollten schnell handeln, da viele Ansprüche in jedem Jahr verjähren können. Hier ist eine genaue Prüfung im Einzelfall notwendig.
Aufgelegt wurden u.a. die folgenden Fonds:
- Fundus Fonds 01
- Fundus Fonds 02
- Fundus Fonds 03
- Fundus Fonds 05
- Fundus Fonds 06
- Fundus Fonds 07
- Fundus Fonds 08
- Fundus Fonds 09
- Fundus Fonds 11
- Fundus Fonds 12
- Fundus Fonds 13
- Fundus Fonds 14
- Fundus Fonds 15-1
- Fundus Fonds 15-2
- Fundus Fonds 17
- Fundus Fonds 18
- Fundus Fonds 19
- Fundus Fonds 20
- Fundus Fonds 21
- Fundus Fonds 22
- Fundus Fonds 23
- Fundus Fonds 24
- Fundus Fonds 25
- Fundus Fonds 26
- Fundus Fonds 28
- Fundus Fonds 29
- Fundus Fonds 30
- Fundus Fonds 31 Hotel Adlon
- Fundus Fonds 32 Forum Köpenick
- Fundus Fonds 33
- Fundus Fonds 34 Grand Hotel Heiligendamm
- Fundus Fonds 35
- Fundus Fonds 36 Strandhotel Zingst-Darss
- Fundus Fonds Adlon Residenz
- Fundus Fonds Spezialfonds 08 - Westpark
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