Falk-Fonds
Im Jahre 2004 kam dann die Horrornachricht für die Anleger: die Falk-Gruppe befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten. Insbesondere die schlechte Vermietungssituation hat zu geringen Erträgen geführt. Daneben gingen rechtliche Konzepte einiger Fonds der Falk-Gruppe nicht auf. Anleger mussten fortan auf Ausschüttungen verzichten. In der Folge dieser Krise befinden sich viele Fonds in der Krise. Einige sind bereits insolvent.
Die Anleger können daher davon ausgehen, dass ihr eingesetztes Kapital verloren ist. Es kann jedoch noch schlimmer kommen: Anleger werden derzeit von Insolvenzverwaltern der Falk-Fonds angeschrieben und aufgefordert, bereits erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen. Bei einer GbR besteht außerdem das Risiko, Nachschusspflichtig zu werden. Der Anleger muss dann mit seinem gesamten privaten Vermögen für Schulden einstehen.
In vielen Fällen wurden die Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Anlage aufgeklärt. Eine unternehmerische Beteiligung bringt besondere Risiken mit sich, über die die Anleger genau aufzuklären sind. Daneben müssen Provisionen, aufgedeckt, auf das Totalverlustrisiko und die beschränkte Verkäuflichkeit der Fonds hingewiesen werden. Wurde die Beteiligung in einen Fonds auch noch mit einem Kredit von einer Bank finanziert, muss über das daraus entstehende besondere Risiko hingewiesen werden. Als Altersvorsorge oder Steuersparmodell sind die Falk-Fonds nicht geeignet. Genau damit wurden die Anleger aber geködert.
Anleger, die in Falk-Fonds investiert haben und die Beteiligung beenden wollen, sollte sich von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen. In Betracht kommen folgende Ansprüche:
- Bei einer Falschberatung durch einen Anlagevermittler, hat der Anleger einen Schadensersatzanspruch, mit der er sein gesamtes investiertes Kapital zzgl. Zinsen zurückerhält und die Beteiligung beendet wird.
- Gegenüber dem Fonds kann die Beteiligung eventuell widerrufen werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Anleger möglicherweise lediglich einen Abfindungsanspruch hat, der geringer sein kann, als der eingezahlte Betrag. Noch 2010 wird der Europäische Gerichtshof klären, ob dies rechtmäßig ist. Ein Widerruf sollte daher nicht vorschnell ohne vorherige anwaltliche Beratung erklärt werden.
- Ist der Fonds-Beitritt über ein Bankdarlehen finanziert worden, kann der Darlehensvertrag möglicherweise widerrufen werden. Daneben können auch gegenüber den Banken Schadensersatzansprüche bestehen. Der Anleger erhält dann die gesamten Zins- und Tilgungsleistungen zurück, muss keine weiteren Raten mehr bezahlen und die Bank erhält dafür die Beteiligung an dem Falk-Fonds. Das Oberlandesgericht Frankfurt und das Oberlandesgericht Celle haben dies gegenüber der BHW Bank AG und der GE Money Bank (früher Allbank) bestätigt.
Es sind bereits zahlreiche höchstrichterliche Urteile gegen weitere Verantwortliche und Banken ergangen, mit denen geschädigte Anleger ihr gesamtes Kapital zurückerhalten konnten. Es bestehen daher gute Aussichten, unbeschadet aus den Beteiligungen heraus zukommen. Anleger sollten schnell handeln, da viele Ansprüche in jedem Jahr verjähren können. Hier ist eine genaue Prüfung im Einzelfall notwendig.





