Emissionshauses Gebab MT Arctic Breeze + MT Arctic Blizzard Dachfonds - Schadensersatz möglich?
Das gleiche Schicksal scheint nun auch die Anleger des Dachfonds Arctic Breeze + Arctic Blizzard Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG zu treffen, welcher seinerseits an den beiden Einschiffsgesellschaften MT Arctic Breeze Tankschifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG und der MT Arctic Blizzard Tankschifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG beteiligt ist. Ende Januar bekamen diese einen Brief der Fondsgeschäftsführung, in dem sie darüber informiert wurden, dass die MT Arctic Breeze und die MT Arctic Blizzard in Kürze zahlungsunfähig sein werden, wenn keine entsprechenden Finanzierungshilfen geleistet werden.
Die finanzierende Bank der MT Arctic Breeze und MT Arctic Blizzard hatte bereits 3 Quartalstilgungsraten beider Einschiffsgesellschaften bis Anfang 2012 gestundet und aufgrund der gesunkenen Einnahm der MT Arctic Breeze und MT Arctic Blizzard waren weitere Tilgungsstundungen erforderlich, weswegen Verhandlungen mit der Bank geführt werden, welche allerdings zu keinem Ergebnis führten.
Aus diesem Grunde müssen nun die Anleger des Dachfonds MT Arctic Breeze + MT Arctic Blizzard im Rahmen eines Betriebsfortführungsprogramms aushelfen, da der andere Ausweg nur der sofortige Schiffsverkauf ist, welcher aber bei den sinkenden Schiffspreisen in der aktuellen Krise zu sehr hohen Verlusten führen würde. Die Geschäftsführung der MT Arctic Breeze und MT Arctic Blizzard schätzt, dass durch einen Verkauf des Schiffes ein Kapitalverlust iHv. 72 % der Einlage eintreten würde.
Die andere Möglichkeit ist also das Bezahlen von Nachschüssen: die Geschäftsführung des Dachfonds MT Arctic Breeze + MT Arctic Blizzard glaubt, dass die erforderlichen Gesellschaftermittel einer Beteiligungsquote von ca. 17 % der ursprünglichen Zeichnungssumme entsprechen müssen, um die Krise zu überwinden. Hierbei müsse das Geld direkt den Einschiffsgesellschaften MT Arctic Breeze und MT Arctic Blizzard zugeführt werden, sodass Anleger damit jeweils mit der Hälfte ihres Kapitalbetrags auch zu Gesellschaftern werden würden. Hierbei konnten die zusätzlichen Gesellschaftermittel bis zum 28. Februar 2011 bei der MT Arctic Breeze und MT Arctic Blizzard eingezahlt werden.
Noch ergingen keine neuen Meldungen, ob das Betriebsfortführungskonzept Anklang gefunden hat und die Mittel einbezahlt wurden. Die Zukunft des Dachfonds MT Arctic Breeze + MT Arctic Blizzard ist demnach ungewiss, denn selbst wenn das Sanierungskonzept verabschiedet wird, ist fraglich, ob sich der Fonds wirklich erholen kann oder unter Umständen noch mehr Verluste einfährt. Anleger, die sich aber vor weiteren Kapitalverlusten schützen wollen ist zu raten, sich an eine im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden, um den vorzeitigen Ausstieg aus dem Dachfonds zu prüfen. Hierbei können Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater geltend gemacht werden, wenn diese ihre Pflichten zur anlage- und anlegergerechten Aufklärung über den MT Arctic Breeze und MT Arctic Blizzard verletzt haben. So z.B., wenn der Fonds als zur Altersvorsorge geeignet angepriesen wurde oder wenn nicht auf das bestehende Totalverlustrisiko aufgeklärt wurde. Bei dem beiden Fonds der Gebab, MT Arctic Breeze und MT Arctic Blizzard, handelt es sich wie bei allen geschlossenen Fonds nämlich um eine unternehmerische Beteiligung mit allen Chancen und Risiken. Zudem können Schadensersatzansprüche auch dadurch entstehen, dass dem Anlagevermittler Provisionen von dem Emissionshaus zugeflossen sind, welche dem Anleger aber verschwiegen wurden, sogenannte kick-backs.
Dieser Text wurde von uns nach bestem Wissen und Gewissen und mit größter Sorgfalt erstellt. Er muss nicht zwingend den aktuellen Stand darstellen. Die Tatsachen können sich in der Zwischenzeit verändert haben, z.B. kann ein Urteil durch ein anderes aufgehoben worden sein etc und der Inhalt ist daher überholt. Wir übernehmen deshalb weder in zeitlicher noch in sachlicher Hinsicht eine Gewähr für die Richtigkeit, die Vollständigkeit und die Aktualität der Artikel. Sollten Sie sich durch diesen Artikel in ihren Rechten verletzt sehen, setzen Sie sich bitte unter Beschwerde@dr-stoll-kollegen.de mit uns in Verbindung. Wir werden den Artikel sofort überprüfen und Ihre Rechte durch Entfernung von Inhalten bzw. Berichtigungen wahren.


