DEGI Global Business – Klage auf Schadensersatz möglich?
Der DEGI Global Business schloss seine Tore für Anleger zunächst mit Wirkung zum 11.11.2009. Grund der Schließung waren immer noch Auswirkungen der Finanzkrise, da viele Anleger verunsichert waren und in kurzen Zeiträumen erhebliche Massen an Geld aus dem DEGI Global Business abgezogen haben, so dass sich die liquiden Mittel erheblich verringerten und der DEGI Global Business sich wie viele andere offene Immobilienfonds gezwungen sah, um weiter funktionsfähig zu bleiben, die Rücknahme der Anteilscheine auszusetzen. Vor kurzem wurde von der Geschäftsführung der Aberdeen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH bekanntgemacht, dass sich die Schließungsphase des DEGI Global Business um weitere maximal 12 Monate verlängern wird, der DEGI Global Business also längstens bis zum 11. November 2011 geschlossen bleibt. Auch nach der einjährigen Schließungsphase reiche die Liquidität des DEGI Global Business nicht aus, die aufgrund der anhaltend schlechten Lage für offene Immobilienfonds zu erwartenden Anteilscheinrückgaben bedienen zu können. Anleger müssen also erhebliche Geduld beweisen, da der DEGI Global Business seine gesetzliche Schließungsfrist von höchstens 2 Jahren wahrscheinlich voll ausreizen wird und die Anleger somit noch für ein weiteres Jahr an den DEGI Global Business gebunden sind und ihr Geld aus diesem nicht abziehen können.
Anleger stellen sich nun die Frage, was mit ihrem Geld geschehen wird. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der im Kapitalanlagerecht tätigen Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der bereits zahlreiche Anleger offener Immobilienfonds vertritt, teilt mit, dass Anleger berichten, nicht über die Risiken offener Immobilienfonds informiert worden zu sein.
Aus diesen Gründen können Schadensersatzansprüche gegen die beratenden Institute resultieren, die es Anlegern des DEGI Global Business ermöglichen ohne Verluste von ihrer Anlage loszukommen. Allerdings sollten Anleger nicht mehr länger warten, sondern sofort handeln: denn Ansprüche können nur durchgesetzt werden, wenn noch keine Verjährung eingetreten ist. Demnach sollten sich geschädigte Anleger des DEGI Global Business schnellstmöglich an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden, um sich beraten zu lassen.
Dieser Text wurde von uns nach bestem Wissen und Gewissen und mit größter Sorgfalt erstellt. Er muss nicht zwingend den aktuellen Stand darstellen. Die Tatsachen können sich in der Zwischenzeit verändert haben, z.B. kann ein Urteil durch ein anderes aufgehoben worden sein etc und der Inhalt ist daher überholt. Wir übernehmen deshalb weder in zeitlicher noch in sachlicher Hinsicht eine Gewähr für die Richtigkeit, die Vollständigkeit und die Aktualität der Artikel. Sollten Sie sich durch diesen Artikel in ihren Rechten verletzt sehen, setzen Sie sich bitte unter Beschwerde@dr-stoll-kollegen.de mit uns in Verbindung. Wir werden den Artikel sofort überprüfen und Ihre Rechte durch Entfernung von Inhalten bzw. Berichtigungen wahren.

