DCM AG (Deutsche Capital Management AG früher Deinböck KG)
In vielen Fällen wurden die Anleger von Banken nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Anlage aufgeklärt. Dies gilt insbesondere für die DCM Renditefonds 16, 18, 22, 23. Eine unternehmerische Beteiligung bringt besondere Risiken mit sich, über die die Anleger genau aufzuklären sind. Daneben müssen Provisionen, die die Bank erhält, aufgedeckt, auf das Totalverlustrisiko und die beschränkte Verkäuflichkeit der Fonds hingewiesen werden. Wurde die Beteiligung in einen Fonds auch noch mit einem Kredit von einer Bank finanziert, muss über das daraus entstehende besondere Risiko hingewiesen werden. Als Altersvorsorge oder Steuersparmodell ist die Anlage nicht geeignet. Genau damit wurden die Anleger aber in vielen Fällen geködert.
Anleger, die in Fonds der DCM AG investiert haben und die Beteiligung beenden wollen, sollte sich von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen. In Betracht kommen folgende Ansprüche:
- Bei einer Falschberatung durch einen Anlagevermittler, hat der Anleger einen Schadensersatzanspruch, mit der er sein gesamtes investiertes Kapital zzgl. Zinsen zurückerhält und die Beteiligung beendet wird.
- Bei Fehlern in den Anlageprospekten kommen Ansprüche auf Schadensersatz in Frage, mit der die Beteiligung ohne Schaden beendet werden kann.
- Gegenüber dem Fonds kann die Beteiligung eventuell widerrufen werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Anleger möglicherweise lediglich einen Abfindungsanspruch hat, der geringer sein kann, als der eingezahlte Betrag. Noch 2010 wird der Europäische Gerichtshof klären, ob dies rechtmäßig ist. Ein Widerruf sollte daher nicht vorschnell ohne vorherige anwaltliche Beratung erklärt werden.
- Ist der Fonds-Beitritt über ein Bankdarlehen finanziert worden, kann der Darlehensvertrag möglicherweise widerrufen werden. Daneben können auch gegenüber den Banken Schadensersatzansprüche bestehen.
Es bestehen gute Aussichten, unbeschadet aus den Beteiligungen heraus zukommen. Anleger sollten schnell handeln, da viele Ansprüche in jedem Jahr verjähren können. Hier ist eine genaue Prüfung im Einzelfall notwendig. Der Anleger erhält im Erfolgsfall die gesamten Zins- und Tilgungsleistungen zurück, muss keine weiteren Raten mehr bezahlen.
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