DBVI / DFO (Deutschland-Fonds/ Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG)

Die im Jahre 1990 gegründete Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI AG, heute: DFO) hat sich zum Ziel gesetzt, Beschäftigten im öffentlichen Dienst eine Investition in Immobilien zu ermöglichen. Seit den 90er Jahren hat die DBVI dazu verschiedene geschlossene Immobilienfonds aufgelegt, an denen sich bis heute über 15.000 Anleger, auch nicht im öffentlichen Dienst Beschäftigte, beteiligten.

Die DBVI AG legte bis heute folgende Fonds oder Produkte auf:

  • DFO GmbH & Deutschlandfonds KG (ehemals DBVI GmbH & Co. Deutschlandfonds KG)
  • DFO GmbH & 2. Deutschlandfonds KG (ehemals DBVI GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG)
  • DBVI GmbH & Co. Europapark Rasthof KG (ehemals DBVI Renditefonds GmbH & Co. Europapark Rasthof KG)
  • DBVI GmbH & Co. Rheinfelden KG
  • Deutsche Beamtenvorsorge Leasingbeteiligungen GmbH (DBVI Leasingfonds)
  • Sparverträge auf DBVI-Fonds
  • Vermögenswirksame Leistungen auf DBVI-Fonds oder DBVI-Aktien
  • DBVI-Aktien
  • Beamten-Selbsthilfe in Bayern & Co. 3. Realwert KG

 

Die Beteiligungen wurden in vielen Fällen von der in der Zwischenzeit insolventen Privatbank Reithinger oder anderen Banken finanziert und über die Procurator Treuhand GmbH vermittelt. Zwischenzeitlich haben Anleger ihre Kredite auch umgeschuldet auf andere Banken.

Die Anleger wurden bereits in den 90er Jahren mit Versprechungen gelockt, die sich nun für viele Anleger der DBVI (heute: DFO) als unwahr herausstellen. Die DBVI befindet sich heute in der Insolvenz, nachdem es im Immobiliensektor zu einem Preisverfall kam. Anlegern droht daher der Totalverlust des eingesetzten Kapitals.

„Die Anleger haben dennoch die Chance weitgehend unbeschadet aus der Kapitalanlage herauszukommen“, teilt der im Kapitalmarktrecht tätige Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll mit. In zahlreichen Fällen wurden die Anleger nicht über die erheblichen Risiken der Anlage aufgeklärt. Die Anlagen der DBVI wurden als Altersvorsorge- und Steuersparmodell angepriesen, ohne darauf hinzuweisen, dass eine Unternehmensbeteiligung erfolgt, bei der ein Totalverlustrisiko besteht. Anleger die die Anlage über einen Kredit finanziert haben, wurden nicht darüber aufgeklärt, dass eine kreditfinanzierte Geldanlage besondere Risiken in sich birgt.

Vor diesem Hintergrund stehen geschädigten Anlegern Schadensersatzansprüche gegen die Anlagevermittler zu, mit denen sie das eingesetzte Kapital zurückerhalten können. In einem von dem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll im Jahre 2009 geführten Verfahren vor dem Landgericht Freiburg bezüglich der Beamten-Selbsthilfe in Bayern & Co. 3. Realwert KG hat das LG Freiburg darauf hingewiesen, dass die Ansprüche des Anlegers nicht verjährt sind, obwohl die Anlagevermittlung bereits 1993 stattgefunden hat.

Daneben sind eventuell viele Darlehensverträge von Banken falsch oder nichtig. Hier besteht für Anleger die Chance den Darlehensvertrag rückabzuwickeln und keine Raten mehr bezahlen zu müssen. Anleger haben daher auch heute noch gute Aussichten, das gesamte eingezahlte Kapital zurückzuerhalten und zudem den Kredit nicht mehr bedienen zu müssen.

Geschädigten Anlegern ist daher dringend zu empfehlen, sich von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Die Ansprüche drohen zu verjähren.

Stand: 09.10.2009

Dieser Text wurde von uns nach bestem Wissen und Gewissen und mit größter Sorgfalt erstellt. Er muss nicht zwingend den aktuellen Stand darstellen. Die Tatsachen können sich in der Zwischenzeit verändert haben, z.B. kann ein Urteil durch ein anderes aufgehoben worden sein etc und der Inhalt ist daher überholt. Wir übernehmen deshalb weder in zeitlicher noch in sachlicher Hinsicht eine Gewähr für die Richtigkeit, die Vollständigkeit und die Aktualität der Artikel. Sollten Sie sich durch diesen Artikel in ihren Rechten verletzt sehen, setzen Sie sich bitte unter Beschwerde@dr-stoll-kollegen.de mit uns in Verbindung. Wir werden den Artikel sofort überprüfen und Ihre Rechte durch Entfernung von Inhalten bzw. Berichtigungen wahren.