Cumulus-Fonds – Verjährung droht zum 31.12.2011
Die eingetretenen Missstände der Cumulus-Fonds sollten aber nicht länger von den Anlegern getragen werden, sondern es sollte Schadensminderung betrieben werden und im Hinblick auf die Verjährung sogar möglichst schnell. Im Zuge des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes im Jahre 2002 wurde auch das Verjährungsrecht grundlegend neu geregelt. Eine Neuregelung war mithin auch die Einführung einer absoluten Verjährungsfrist von 10 Jahren seit der Entstehung des Anspruchs. Für Schadensersatzansprüche, die vor dem Jahr 2002 entstanden sind, endet in Übereinstimmung mit einer Übergangsregelung vom alten zum neuen Recht damit die absolute Verjährungsfrist in diesem Jahr, nämlich zum 31.12.2011. Geschädigte Anleger der Cumulus-Beteiligungen sollten also unbedingt vor Jahresende ihre Immobilienfondsbeteiligung auf Schadensersatzansprüche von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen, da nur so die Verluste vermindert werden können. Wird die Hemmung der Verjährung nicht eingeleitet, so können die Ansprüche der geschädigten Cumulus-Fondsanleger nach dem Jahr 2011 nicht mehr durchgesetzt werden.
Ansprüche auf Schadensersatz ergeben sich für Anleger der Cumulus-Fonds hierbei, wenn diese von den Banken und Beratern nicht anlage- und anlegergerecht beraten wurden. Eine solche fehlerhafte Anlageberatung ist gegeben, wenn die Anleger der Cumulus-Fonds nicht über die Risiken der Anlage aufgeklärt wurden, diese vielmehr bei der Beratung unter den Tisch gefallen sind, weil nur auf die Vorzüge der Anlage eingegangen wurde. Auch wenn Anleger der Cumulus-Fonds nicht über Kick-Backs, also Rückvergütungen oder Provisionen, die die Banken und Berater von der Fondsgesellschaft für die Vermittlung ihrer Beteiligung erhalten haben, aufgeklärt wurde, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Geschädigte Cumulus-Fonds Anleger sollten demnach umgehend einen erfahrenen Rechtsanwalt im Kapitalanlagerecht zu Rate ziehen, sodass noch in diesem Jahr Verhandlungen über die Ansprüche mit den Verantwortlichen geführt werden können, oder auch Klage erhoben werden kann, sodass die Verjährung, die am 31.12.2011 eintreten würde, gehemmt werden kann.



