Business Capital Investors (BCI)

Business Capital Investors (BCI)

Nach Angaben der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft sollen ca. 4000 deutsche Anleger um rund 100 Millionen Euro geprellt worden sein, obwohl sie glaubten, eine vermeintlich renditeträchtige Anlage mit der New Yorker Firma Business Capital Investors (BCI) erworben zu haben. Anleger, die Anteile an der BCI halten, sollten sich deshalb dringend anwaltlich beraten lassen, damit schnellstmöglich festgestellt werden kann, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen.

Schon seit dem Jahr 2005 warnte die Stiftung Warentest vor Anteilen der BCI und setzte das Unternehmen auf die Warnliste. Damals wurde sogar einem Finanzberater von der Finanzaufsicht BaFin untersagt, weiterhin BCI-Beteiligungen zu verkaufen. Vor allem der Geschäftsgegenstand der BCI wird nur recht unbestimmt als „Verwaltung des Vermögens der Corporation“ beschrieben, sodass unklar ist, was sich alles dahinter verbirgt.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf, die derzeit mit rund 120 Ermittlern dem Betrugsverdacht nachgeht, konnte bislang noch keine renditeträchtige Geschäftstätigkeit des Unternehmens BCI feststellen, wie Oberstaatsanwalt Ralf Möllmann mitteilte. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass sich hinter der BCI ein groß angelegtes Schneeballsystem verbirgt, bei dem frische Einzahlungen neuer Anleger als Rendite an vorherige Anleger ausgezahlt wurde. Besonders bitter für die Anleger der BCI ist, dass davon ausgegangen wird, dass der wesentliche Teil des Anlagevermögens nicht mehr vorhanden ist, sodass viele Anleger der BCI mit einem hohen Verlust rechnen dürfen.

Bislang wurden 13 Wohnungen und Büroräume in Deutschland durchsucht, weitere Durchsuchungen im Ausland sollen folgen. Gegen drei deutsche Tatverdächtige, die als Drahtzieher der BCI gelten, wurden mithin schon Haftbefehle vollstreckt.

Anleger der BCI stehen aber nicht rechtslos dar, sondern haben unter Umständen Ansprüche auf Schadensersatz gegen ihre Finanzberater, wenn diese die Anleger bei Beteiligungserwerb falsch beraten haben. Mithin wurden die Anleger mit einer Rendite von 15,5 % gelockt, die Risiken wurden ihnen dabei aber meist verschwiegen. Diese sind aber erheblich, da ein Totalverlustrisiko der Einlage besteht. Weiterhin ist festzustellen, dass den Anlegern die Geschäftstätigkeit der BCI nur unvollständig erläutert wurde und somit nicht nachvollziehbar dargestellt wurde, wodurch sich ebenfalls eine Falschberatung aufdrängt. Zuletzt ist eine Aufklärungspflichtverletzung der Finanzberater anzunehmen, wenn – wie so oft – nicht auf Provisionen (Kick-Backs) hingewiesen wurde, die diese von der BCI für die Vermittlung der Anteile erhalten haben.

Anleger der BCI haben also gute Chancen ihre Einlage über eine Schadensersatzklage gegen die Finanzberater wieder vollständig zurückzuerlangen, da eine Falschberatung in vielen Fällen vorgelegen haben dürfte. Allerdings sollte schnell gehandelt werden, da die Ansprüche jederzeit verjähren können.

Stand: 11.12.2011