Boll Medienfonds und Boll Filmfonds (BOLU GmbH)

Boll Medienfonds und Filmfonds wurden seit dem Jahre 1999 von Herrn Ulrich Boll aufgelegt. Zwischenzeitlich wurden 10 Boll Medienfonds ins Leben gerufen. Ulrich Boll ist bekannt für Horrorverfilmungen und wurde bereits mehrfach mit der goldenen Himbeere ausgezeichnet, dem Oskar für schlechte Filmleistungen.

Aufgelegt wurden seit 1999 die folgenden Medienfonds und Filmfonds:

Erste Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co. KG (Boll Medienfonds 1)
Zweite Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co. KG (Boll Medienfonds 2)
Dritte Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co. KG (Boll Medienfonds 3)
Vierte Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co. KG (Boll Medienfonds 4)
Fünfte Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co. KG (Boll Medienfonds 5)
Sechste Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co. KG (Boll Medienfonds 6)
Siebte Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co. KG (Boll Medienfonds 7)
Achte Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co. KG (Boll Medienfonds 8)
Neunte Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co. KG (Boll Medienfonds 9)
Zehnte Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co. KG (Boll Medienfonds 10)

Anleger der Filmfonds und Medienfonds von Boll haben aber wenig Grund zur Freude. Sie müssen mit erheblichen Verlusten rechnen, da die Fonds nicht das halten können, was sie versprochen haben. So droht bei manchen Boll Medienfonds und Filmfonds nicht der Gewinn, der versprochen wurde. Da das Anlagekonzept teilweise vorsah, dass lediglich ein Teil der Einlage sofort erbracht wird, droht Anlegern über den Totalverlust noch die Zahlungsverpflichtung bezüglich des nicht einbezahlten Betrages bis zur der im Handelsregister eingetragenen Einlage. Insbesondere wenn der Fonds insolvent wird, ist ein Insolvenzverwalter verpflichtet, die restliche Einlage einzufordern. Insoweit aber nicht genug: Es drohen aufgrund der steuerlichen Probleme der Filmfonds und Medienfonds auch noch Steuernachzahlungen vom Finanzamt. Diese Steuernachzahlung muss dann auch noch rückwirkend mit 6% p.a. verzinst werden. Dies wäre dann für viele Anleger der Boll Medienfonds der Supergau.

Anleger der Boll Medienfonds sollten nicht länger zusehen, sondern handeln. In vielen Fällen gibt es Möglichkeiten ohne Schaden aus den Fonds herauszukommen. Anleger der Boll Medienfonds können ihr gesamtes Kapital zzgl. 3-5% Zinsen zurückerhalten und sind vollen allen Forderungen Dritter, auch von Steuernachforderungen freizustellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn nicht ausreichend über die Risiken oder Kick-Backs aufgeklärt wurde. Anleger sollten sich vor dem Hintergrund der Verjährung durch einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen. Zum Ende eines Jahres drohen Ansprüche zu verjähren.

Weitere Informationen finden Sie in der Kategorie Medienfonds / Filmfonds.

Stand: 10.08.2010

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