AXA Immoselect, Abwicklung, Liquidation, Schadensersatz, Anwalt, Rechtsanwalt

AXA Immoselect Abwicklung - Schadensersatz für Anleger, Klage erhoben

Abwicklung des AXA Immoselect

Der AXA Immoselect wird nach Angaben von AXA nun abgewickelt und liquidiert. Die Abwicklung und die Liquidation des AXA Immoselect soll sich bis 2014 hinziehen. Damit ist für zahlreiche Anleger des AXA Immoselect der Alptraum wahr geworden. Sie müssen nun weiter jahrelang auf ihr Geld warten und außerdem mit Verlusten rechnen.

AKTUELL 08.11.2011 weitere Klagen eingereicht

Nachdem der AXA immoselect nun abgewickelt wird, haben sich zahlreiche Anleger für eine Klage auf Schadensersatz entschlossen. Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bereits zahlreiche Klagen eingereicht und weitere werden folgen. Außerdem zeichnen sich zahlreiche Vergleiche für Anleger ab, mit denen ein Großteil des Geldes sofort erlangt werden kann.

Zeitliche Abläufe nach der Schließung des AXA Immoselect

Vertrieben wurde der AXA Immoselect von Banken und freien Beratern (Sparkasse, Haspa, Commerzbank, Targobank usw.). Der AXA Immoselect wurde mit Wirkung zum 17.11.2009 von der AXA Investment Managers Deutschland GmbH geschlossen. Dies bedeutet, dass Anleger des AXA Immoselect ihr Anteile nicht an die Fondsgesellschaft zurückgeben können und daher auch kein Geld erhalten. Die Schließung sollte bis November 2011 erfolgen. Es wurde die Verlängerung der Schließung im Februar 2010 von der Geschäftsführung der AXA Investment Managers Deutschland GmbH beschlossen. Zunächst für weitere 9 Monate. Dann ergab sich, dass die volle gesetzliche Schließungszeit von 2 Jahren bei dem AXA Immoselect ausgeschöpft werden sollte.

In dem derzeitigen sehr schwierigen Marktumfeld der offenen Immobilienfonds war es dem AXA Immoselect nicht mehr möglich, wieder zu öffnen, sondern er musste nun engültig geschlossen werden und wird nun abgwickelt. Es haben bereits verschiedenen offene Immobilienfonds (KanAm US-Grundinvest, DEGI Europa, Morgan Stanley P2 Value, TMW Immobilien Wetlfonds, Allianz Premium Management) die Abwicklung angekündigt. Außerdem wurden einige Fonds teilweise bis zu 50% abgewertet. Auch der AXA Immoselect wurde abgewertet, so dass Anleger mit Verlusten rechnen müssen.

Verfahren der Abwicklung des AXA Immoselect

Für die Anleger geht die Zeit des Wartens durch die Abwicklung und die Liquidation weiter. Der AXA Immoselect will bis 2014, also in 3 Jahren, die zahlreichen Immobilien im Portfolio verkauft haben und so die Anleger halbjährlich auszahlen. Die erste Zahlung soll 2012 erfolgen. Dabei wird das Geld an die Anleger des AXA Immoselect verteilt, wobei natürlich durch die Abwicklung und die Liquidation nicht unerhebliche Kosten anfallen werden, die die Zahlungen an die Anleger des AXA Immoselect mindern. Außerdem drohen weitere Abwertungen von Immobilien und es ist fraglich, ob bei solchen Notverkäufen im Rahmen der Abwicklung und  Liquidation überhaupt angemessene Preise für die Immobilien erzielt werden können. Anleger des AXA Immoselect erleiden dann Verluste und zudem einen Zinsschaden, weil ihnen das Geld nicht für eine gewinnbringende Anlage zur Verfügung steht.

Handlungsmöglichkeiten (Klage, Schadensersatz) für Anleger des AXA Immoselect

Anleger des AXA Immoselect sollten daher nicht weiter zusehen und gerade vor dem Hintergrund der drohenden Verjährung während der Abwicklung und der Liquidation handeln. "Den Anlegern können Schadensersatzansprüche zustehen", teilt Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der im Kapitalanlagerecht tätigen Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit, die bereits hunderte Anleger offener Immobilienfonds vertritt und zahlreiche Klagen (eine Sammelklage ist in Deutschland auch bei dem AXA Immoselect nicht möglich) bei dem AXA Immoselect eingereicht hat. Wurde nicht über die Risiken der Schließung, des Wertverlusts oder sonstige Risiken aufgeklärt, sondern die Anlage in den AXA Immoselect als sicher dargestellt, obwohl die Anleger eine jederzeit verkäufliche Anlage wollten, stellt dies eine Falschberatung dar. Sind zudem noch Kick-Backs an Banken geflossen, stehen den Anlegern des AXA Immoselect Schadensersatzansprüche zu, mit denen sie ohne Schaden aus der Anlage herauskommen können. 

Durch den Schadensersatz kann das gesamte eingezahlte Kapital zurück erlangt werden inklusive Zinsen für die Vergangenheit. Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaften mbH hat bereits zahlreiche Vergleiche erzielen können, mit denen Anleger des AXA Immoselect den Großteil des Geldes zurück erlangt haben auf einem kostengünstigen Weg.

Folgende Aufklärungsmängel begründen einen Schadensersatzanspruch

  1. Risiken wurden nie erwähnt, insbesondere das Risiko eines Verlusts.
  2. Die Möglichkeit der Schließung wurde nicht erwähnt.
  3. Die Möglichkeit der Abwicklung und Liquidation wurde nicht erwähnt.
  4. Über Provisionen (Kick-Backs, Rückvergütungen) wurde nicht aufgeklärt (allein der Hinweis auf den Ausgabeaufschlag reicht nicht!)
  5. Ein Hinweis auf die Krise der offenen Immobilienfonds 2006 fehlt.
  6. Es wurde kein Prospekt angeboten oder übergeben.

 

"Die Beratung hunderter Anleger zeigt, dass kein Anleger, der durch uns vertreten wird, über diese Risiken aufgeklärt wurde. Wir werden daher massenweise Klagen einreichen.", teilt Rechtsanwalt Dr. Stoll mit.

ACHTUNG VERJÄHRUNG!!!

Ansprüche auf Schadensersatz bei dem AXA Immoselect verjähren innerhalb von 3 Jahren nach dem Erwerb, wobei diese Frist jedoch auch umgangen werden kann, wenn nicht auf Provisionen (Kick-Backs, Rückvergütungen) hingewiesen wurde. Dies sollte von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt unbedingt geprüft werden. Dennoch drohen die Ansprüche dann zum Jahresende 2011 endgültig zu verjähren.

Erstberatung € 50.- durch Experten (Schadensersatzprüfung)

Nehmen Sie unser Erstberatungsangebot von unseren Experten für offene Immobilienfonds in Anspruch. Wir sagen Ihnen, ob Sie Chancen haben, wieder an Ihr Geld zu kommen. Rechtsschutzversicherungen, auch solche in denen sich eigentlich ein Ausschluss für Kapitalanlagen wieder findet, müssen meist für die Kosten aufkommen nach einem neuen Urteil des OLG München.

Stand: 20.10.2011