Alpha Ship MS “Pegasus” GmbH & Co. KG Schiffsfonds– Anwälte informieren: Sanierungskonzept vorgelegt, 20 % neues Kapital notwendig!
Nun wurden die Gesellschafter des Alpha Ship MS „Pegasus“ mit Schreiben vom 30. März 2011 informiert, dass das Betriebsfortführungskonzept eine Kapitalerhöhung von sogar 20 % des ursprünglichen Kommanditkapitals vorsieht, dies bedeutet eine Kapitalaufbringung von über 3,8 Mio. Euro. Die Beschlussfassung hierzu erfolgt im schriftlichen Umlaufverfahren. Sollte das Sanierungskonzept für den Alpha Ship MS „Pegasus“ fehlschlagen, müsste das Schiff verkauft werden. Hierbei können zwar die Darlehen der HSH Nordbank vollständig abgelöst werden, auch Ausschüttungen an die Anleger des Alpha Ship MS „Pegasus“ könnten ausgezahlt werden. Allerdings wäre eine komplette Kompensierung der Versteuerung des Unterschiedsbetrages über die Endausschüttung nicht möglich, sodass Anleger sogar noch drauf bezahlen müssten.
Die Anleger des Alpha Ship MS „Pegasus“ werden bei den Sanierungsbemühungen weitgehend alleine gelassen, der Beitrag der Treuhänderin besteht einzig in einem Forderungsverzicht für das Jahr 2010 gegen Besserungsschein. Dies bedeutet vorerst eine geringe Entlastung, gelingt allerdings die Sanierung, so erhält die Treuhänderin die vollständigen Gebühren.
Anleger des Alpha Ship MS „Pegasus“ werden also einen Schaden zu verzeichnen haben, ob sie sich an der Sanierung beteiligen oder nicht, denn dass die Sanierung durch die Kapitalerhöhung gelingen wird, kann nicht vorausgesagt werden. Aus diesem Grunde sollten sie schnellstmöglich Schadensbegrenzung betreiben und ihre Ansprüche auf Rückabwicklung der Beteiligung an dem Schiffsfonds Alpha Ship MS „Pegasus“ von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Solche Ansprüche entstehen, wenn der Anleger beim Erwerb der Anteile des Alpha Ship MS „Pegasus“ von den Anlagevermittlern, zumeist Banken, falsch beraten wurde, er also nicht ordnungsgemäß über die Risiken eines solchen Schiffsfonds wie dem Alpha Ship MS „Pegasus“ aufgeklärt wurde. Zudem dürfen ihm Provisionen, die die Anlageberater von den Fondsinitiatoren erhalten, nicht verschwiegen werden, vielmehr müssen die Banken ungefragt auf die Höhe der Provisionen – Kick-Backs - hinweisen. Ist dies nicht geschehen, stehen den Anlegern des Alpha Ship MS „Pegasus“ ebenfalls Ansprüche auf Schadensersatz zu.




