ALAG Auto-Mobil AG & Co.KG

Die ALAG Auto-Mobil AG & Co KG (ehemals ALAG Auto-Mobil AG, Leasetrend AG, beide Tochterunternehmen der ALBIS AG), die zwischenzeitlich in die ALAG Automobil GmbH & Co KG umgewandelt wurde, ist aus einem Zusammenschluss verschiedener Autovermieter entstanden und dadurch zu einem der größten Autovermieter Deutschlands geworden. Das notwendige Kapital beschaffte sich die ALAG Auto-Mobil AG & Co KG durch atypisch stille Beteiligungen von Anlegern. Der Vertrieb der Anlage erfolgte meist über Anlagevermittler. Die ALAG Auto-Mobil AG & Co KG hat Beteiligungen für Privatanleger mit einer monatlichen Zahlung ab € 50,00 oder einer Einmaleinlage ab € 5.000,00 angeboten. Gegenstand des Unternehmens sollen Leasinggeschäfte aller Art, sowie die kurz- und mittelfristige Vermietung von Kraftfahrzeugen aller Art, insbesondere der An- und Verkauf von Wirtschaftsgütern aller Art, sowie deren Vermietung an Dritte, Finanzierungen dieser oder artverwandter Geschäfte sein. 

Viele Anleger wurden nicht über die Risiken der Anlage aufgeklärt und können deshalb Schadensersatzansprüche aufgrund einer Falschberatung gegen die Vermittler geltend machen. „Geschädigten Anlegern können Schadensersatzansprüche zustehen, mit denen sie das gesamte eingezahlte Kapital zurückerhalten.“, teilt der im Kapitalmarktrecht tätige Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll mit. Bei einer atypisch stillen Beteiligung bestehen erhebliche Risiken, insbesondere in Form eines Totalverlusts des eingesetzten Kapitals, weshalb die Beteiligung nicht zur Altersvorsorge geeignet ist. Anlegern wurde die Anlage dennoch zur Altersvorsorge empfohlen. Dabei haben die Vermittler die Anlage ausschließlich positiv, ohne Nennung der Risiken, dargestellt. In manchen Fällen wurde sogar zur Kündigung von Bausparverträgen und Lebensversicherungen und zur anderweitigen Investition des Geldes geraten. Anlegern wurde die Anlage in die ALAG Auto-Mobil AG & Co KG derart dargestellt, dass sie genauso sicher wie ein Bausparvertrag oder eine Lebens-versicherung sei, nur höhere Renditen erzielt werden können. Zudem wurde in vielen Fällen der Anlageprospekt nicht übergeben, was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für sich bereits eine Falschberatung darstellen kann.

Gegenüber der ALAG Auto-Mobil AG & Co KG können Anleger einen Anspruch auf vollständige Rückzahlung ihres gesamten Beteiligungskapitals bzw. Rückerstattung ihrer Einlage haben, wenn sie im Zeitpunkt ihres Gesellschaftsbeitritts über die konkreten Besonderheiten und Risiken solcher Beteiligungen unvollständig aufgeklärt und beraten oder arglistig getäuscht wurden. Die ALAG Auto-Mobil AG & Co KG muss sich eine Falschberatung der Vermittler zurechnen lassen.

Mit Schreiben vom 07.07.2009 hat die ALAG Auto-Mobil AG & Co GmbH die Anleger zur Zustimmung zur Liquidation der Gesellschaft aufgefordert. Die Anleger lehnten die Liquidation zwischenzeitlich mehrheitlich ab. Es ist zu erwarten, dass die ALAG Auto-Mobil AG & Co Gmbh in Folge dieser Ablehnung Insolvenz anmelden wird, da sie nach eigenen Angaben die Geschäftstätigkeit endgültig einstellen will.

Mit Schreiben vom 21.01.2010 hat die ALAG Auto-Mobil AG & Co GmbH die Anleger zur Rückzahlung der ausgeschütteten Einlagen und zur Zahlung rückständiger Raten aufgefordert. Betroffenen Anlegern wird geraten anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um prüfen zu lassen, ob die Zahlungsaufforderungen der ALAG Auto-Mobil AG & Co GmbH rechtmäßig sind. Möglicherweise können den Aufforderungen auch Schadensersatzansprüche entgegengehalten werden. Anlegern ist daher zu empfehlen, sich von einem Rechtsanwalt für Kapitalanlagerecht beraten zu lassen.

Stand: 09.02.2010

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