Akzenta AG

Die Akzenta AG bot Geschäfts- und Privatkunden verschiedene Modelle an, mit denen sich Anleger an dem Unternehmen beteiligten konnten. Bis zum Jahre 2003 vertrieb die Akzenta AG u.a. das Anlageprodukt „Duplex-Umsatzbeteiligung“. Interessenten zahlten an die Akzenta AG einmalig einen Betrag zwischen € 700.- bis € 3.500.- zzgl. Umsatzsteuer und sollten dafür innerhalb von sieben Jahren eine Überschussbeteiligung zwischen € 5.000.- und € 30.000.- erhalten. Ein weiteres Anlagemodell der Akzenta sah vor, dass ein Käufer von Gütern den gezahlten Kaufpreis eines Produkts im Rahmen eines Bonusplans über 10 Jahre zurückerhält. Die Rückzahlungen sollten aus Provisionszahlungen von Händlern finanziert werden. Bereits im Jahre 2002 warnte die Zeitschrift „Finanztest“ vor dem Anlagemodell der Akzenta unter dem Titel „Märchenhafte Versprechen“.

Zwischenzeitlich wurden die Vorstände der Akzenta AG durch das Landgericht München II, bestätigt durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18.08.2009 (Aktenzeichen 1 StR 222/09), rechtskräftig wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug zu hohen Haftstrafen verurteilt und am 15.09.2009 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akzenta AG durch das Amtsgericht Rosenheim eröffnet. Die Verantwortlichen der Akzenta AG betrieben ein klassisches Schneeballsystem, mit dem 20.000 bis 30.000 Anleger getäuscht wurden. Ein Großteil des Umsatzes floss an die Vorstände. Die Versprechungen an die Anleger der Akzenta konnten und sollten nicht eingehalten werden und führten zu einem Schaden in Millionenhöhe.

„Geschädigten Anlegern der Akzenta können Schadensersatzansprüche zustehen, mit denen sie das gesamte eingezahlte Kapital zurückerhalten. In Betracht kommen Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen Berater und Vermittler, die zu der Anlage in die Akzenta AG geraten haben sowie Ansprüche gegen die verantwortlichen Vorstände.“, teilt der im Kapitalmarktrecht tätige Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll mit. Durch verschiedene Gerichte sind zwischenzeitlich Urteile gegen die Verantwortlichen, insbesondere gegen Vermittler ergangen. Die Aussichten das eingezahlte Geld zurückzuerhalten sind deshalb sehr gut. Anleger sollten jedoch schnell handeln, da ihre Ansprüche voraussichtlich im Jahre 2010 verjähren.

Außerdem sollten die Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter angemeldet werden. Die Prüfung der Forderungen wird sich nach Angaben des Insolvenzverwalters bis Ende 2010 hinziehen. Es ist zu erwarten, dass der Insolvenzverwalter vielen, nicht eindeutigen Forderungen von Anlegern widersprechen wird. Es muss dann Klage gegen den Insolvenzverwalter erhoben werden. Anlegern der Akzenta ist daher zu empfehlen, sich von einem Rechtsanwalt für Kapitalanlagerecht beraten zu lassen.

Stand: 02.10.2010

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