Academy Filmfonds (MHF, Commerzbank)
Anleger der 1. Academy und 2. Academy Filmfonds haben Aufforderungen zur Steuernachzahlung bekommen. Diese sind beträchtlich. Anleger müssen nun reagieren und gegenüber der Commerzbank Ansprüche vor Jahresende 2011 geltend machen, sonst verjähren die Ansprüche. Es bstehen gute Aussichten für Anleger der 1. Academy und 2. Academy Filmfonds. Die versprochene Garantie der Commerzbank ist wohl nix wert. Nicht einmal die Nominaleinlage ist zu 100% zurückgezahlt worden, nun bestehen auch noch massive Steuerforderungen des Finanzamts inklusive 6% Steuerzinsen für die Vergangenheit.
Die MHF Erste und Zweite Academy Film GmbH & Co. KG (1. Academy und 2. Academy Filmfonds) sind geschlossene Filmfonds, die in die Produktion und Auswertung von Kinospielfilmen investierte. Hieran beteiligte sich die MFH Delbrück Film Produktion 2004 GmbH & Co. KG (Tranche 2004) (im Folgenden: Delfi) in Form einer atypisch stillen Beteiligung. Hierzu leistete die Delfi eine Einlage in das Vermögen des MHF Zweite Academy Film GmbH & Co. KG in Höhe von 45,750 Mio. Euro, wobei die Delfi mit einem Anteil von 99.9 % an dieser beteiligt ist. Vertrieben wurden die 1. Academy und 2. Academy Filmfonds von der Commerzbank, die nun für die Schäden der Anleger aufkommen muss.
Der MHF Erste und Zweite Academy Film GmbH & Co. KG (1. Academy und 2. Academy Filmfonds) wurde vielen Investoren als steuersparendes Anlagemodell verkauft, der sich besonders für sicherheitsbewusste Investoren eignet. Allerdings konnten sich diese Versprechungen nicht bewahrheiten, da Anleger des MHF Zweite Academy Film GmbH & Co. KG nicht nur 10 % Kapitalverlust zu verzeichnen haben, sondern nun auch mit Steuernachzahlungen rechnen müssen. Anlegern des MHF Erste Zweite Academy Film GmbH & Co. KG (1. Academy und 2. Academy Filmfonds) ist deshalb zu raten, schnellstmöglich rechtliche Schritte gegen die Commerzbank einzuleiten, wobei die Chancen für geschädigte Anleger nicht schlecht stehen:
Das Landgericht München I (Entscheidung vom 28.01.2010; Az.: 22 O 76/09), sowie das Landgericht Konstanz (Entscheidung vom 04.12.2009; Az.: 3 O 32/09 D) hat Anlegern der MHF Zweite Academy Film GmbH & Co. KG bereits Schadensersatz zugesprochen, den die Commerzbank AG aufgrund ihrer Beratung zur Beteiligung an dem Fonds nun zu leisten hat. Hierbei stützte sich die Argumentation beider Gerichte im Wesentlichen darauf, dass die Commerzbank AG ihre Pflicht bezüglich des Hinweises auf Rückvergütungen verletzt hat. Nun reihte sich auch das Landgericht Hamburg in der Entscheidung vom 02.02.2010 ein, welche weiteren Anlegern der MHF Zweite Academy Film GmbH & Co. KG Schadensersatz wegen fehlerhafter Darstellung der Absicherungskonstrukion des Fonds durch die Bank zugesprochen hat.
Durch diese zitierten Urteile der Gerichte sieht Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gute Chancen für geschädigte Anleger der 1. Academy und 2. Academy Filmfonds ohne Verluste von ihrer Anlage aus der MHF Erste und Zweite Academy Film GmbH & Co. KG (1. Academy und 2. Academy Filmfonds) loszukommen und Schadensersatz von der Commerzbank zu erlangen. Allerdings ist immer der Einzelfall zu prüfen, weswegen eine rechtliche Beratung der Anleger des MHF Erste und Zweite Academy Film GmbH & Co. KG (1. Academy und 2. Academy Filmfonds) unerlässlich ist. Weiterhin ist dringend auf die Verjährung eventueller Ansprüche hinzuweisen. Diese tritt bei dem 1. Academy Filmfonds sicher Ende 2011 endgültig ein, dann ist es zu spät. Aber auch bei dem 2. Academy Filmfonds können die Ansprüche verjähren Ende 2011.
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